Im Eilverfahren entschieden: Mohrenstraße kann doch umbenannt werden

Berlin - Fast wäre nichts aus der Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte am Samstag in Anton-Wilhelm-Amo-Straße geworden. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag eines Anwohners gegen das Vorhaben stattgegeben. Nach einer Beschwerde des Bezirks Mitte können nun doch die Korken knallen.

Die symbolische Enthüllung der neuen Schilder kann wie geplant am Samstag stattfinden.
Die symbolische Enthüllung der neuen Schilder kann wie geplant am Samstag stattfinden.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied am Freitag - wiederum im Eilverfahren - dass der umstrittene Straßenname wie geplant in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden kann. Das teilte ein Sprecher am Abend mit.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Erfolg der Klagen der Anwohner sehr unwahrscheinlich sei. An der Beurteilung der "Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung" werde sich dadurch kaum etwas ändern.

Zuvor hatte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin die geplante Umbenennung überraschend fast verhindert.

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Ein Mitglied der Bürgerinitiative "Pro Mohrenstraße" hatte argumentiert, dass die geplante Umbenennung der Straße durch den Bezirk Mitte nicht stattfinden dürfe, bevor sein Verfahren abgeschlossen wurde.

Dem schloss sich das Verwaltungsgericht an, wonach es an einem "besonderen öffentlichen Interesse für den sofortigen Vollzug" fehle.

Das Bezirksamt hatte hingegen die Umbenennung am Samstag dahingehend begründet, dass "ein besonderes öffentliches Interesse an der Umbenennung der Mohrenstraße" bestehe, weil "der 23. August der Internationale Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung" sei.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und verwies auf andere einschlägige Gedenktage im laufenden Jahr, die infrage kämen. Auch die zahlreichen Vorbereitungen - so hängen die ersten neuen Straßenschilder bereits an einigen Ecken - würden keine Dringlichkeit begründen.

Nach dem jüngsten Entscheid des Oberverwaltungsgerichts kann es jedoch bei dem für den 23. August geplanten Festakt bleiben.

Erstmeldung um 10.51 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 22.51 Uhr.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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