Klima-Rebellen verzögern Rettungseinsatz: Radfahrerin (44) nach Unfall für hirntot erklärt

Berlin - Die Radfahrerin, die am Montag in Berlin-Wilmersdorf bei einem Unfall mit einem Betonmischer lebensbedrohlich verletzt worden war, ist von Ärzten für hirntot erklärt worden.

Die Radfahrerin wurde bei dem Unfall unter dem Lkw eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden.
Die Radfahrerin wurde bei dem Unfall unter dem Lkw eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden.  © Paul Zinken/dpa

Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, werde die Frau in der Klinik weiterhin intensivmedizinisch versorgt. Zunächst hatte die Behörde vermeldet, dass die 44-Jährige gestorben sei.

Die Radlerin wurde am Montagmorgen in der Bundesallee von dem Lastwagen überrollt und darunter eingeklemmt.

Politische Brisanz erlangte der Fall, weil ein spezielles Rüstfahrzeug der Feuerwehr nicht rechtzeitig zum Unfallort gelangte, da Klimaaktivisten der "Letzten Generation" mit einer Blockade einen Stau auf der Stadtautobahn A100 verursachten.

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Aus diesem Grund mussten die Einsatzkräfte vor Ort improvisieren und die Schwerverletzte mit konventionellen Methoden unter dem Lkw bergen.

Jakob Beyer, Aktivist und Sprecher der Klima-Rebellen sagte daraufhin im Deutschlandfunk, dass man "bestürzt" über die Behinderung des Rettungseinsatzes sei.

Bundesjustizminister Marco Buschmann zieht härtere Strafen gegen Aktivisten in Betracht

Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) hält in bestimmten Fällen sogar Gefängnisstrafen für die Klimaaktivisten für möglich.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) hält in bestimmten Fällen sogar Gefängnisstrafen für die Klimaaktivisten für möglich.  © Michael Kappeler/dpa

"Wir wollen bei allen unseren Aktionen das Leben aller Menschen schützen", betonte er. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder vor, dass Rettungsfahrzeuge durch die Straßenblockaden behindert werden.

Bislang sind die Aktivisten in ersten Prozessen mit milden Strafen davongekommen. Das könnte sich durch einen möglichen Todesfall aber ändern.

"Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) am Mittwoch gegenüber "Bild".

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Nun könnte daraus sogar eine Körperverletzung mit Todesfolge werden, sodass die Forderungen nach härteren Strafen für die Klimaaktivisten noch deutlich lauter werden dürften.

Erstmeldung, 3. November 2022, 13.19 Uhr, aktualisiert um 13.59 Uhr

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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