Gericht bestätigt: Keine russischen Symbole und Fahnen zum Gedenken des Weltkriegsendes
Berlin - Es bleibt verboten, vor dem Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten russische Symbole und Flaggen zu zeigen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag beschlossen.
Laut Mitteilung des Landes Berlin dürfen weder St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen noch die Flagge der UdSSR am 9. Mai gezeigt werden.
Mit diesem Beschluss hat das OVG eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai gekippt und die Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin bestätigt.
Zur Begründung führte der 1. Senat an, dass die Prognose der Polizei zutreffe, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln.
"Im aktuellen Kontext könnten die Symbole als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden", heißt es vom Gericht.
Die Polizei bekam recht
Sind ukrainische Flaggen betroffen?
"Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am heutigen Tage trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei und zeige, dass eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes 1945 und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei", heißt es weiter in der Begründung des OVG.
Für die Gedenktage am 8. und 9. Mai zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Polizei zuvor ein Verbot erlassen, russische und ukrainische Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide zu zeigen.
Der 1. Senat hatte über die Verwendung ukrainischer Symbole nicht zu entscheiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Titelfoto: Carsten Koall/dpa