Tausende Verstöße an Berliner Tankstellen gegen 12-Uhr-Regel

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Von Matthias Arnold

Berlin - Seit Anfang April dürfen Tankstellen in ganz Deutschland nur einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise erhöhen - in Berlin ist tausendfach gegen die geltende Regel verstoßen worden.

In Berlin halten die Tankstellenbetreiber offenbar nicht viel von der Regel, nur einmal pro Tag, um 12 Uhr, die Preise anzupassen. (Symbolfoto)
In Berlin halten die Tankstellenbetreiber offenbar nicht viel von der Regel, nur einmal pro Tag, um 12 Uhr, die Preise anzupassen. (Symbolfoto)  © Claudius Maintz/Motor Presse Stuttgart, AUTO MOTOR UND SPORT/obs

Die sogenannte 12-Uhr-Regel wurde angesichts der stark gestiegenen Spritpreise in Kraft gesetzt. Bereits in ersten Monat wurde in Berlin mehr als 2300 Mal dagegen verstoßen, im Mai sogar mehr als 4300 Mal.

Das geht aus einer Antwort der Wirtschaftssenatsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor.

Grundlage für die Angaben sind demnach zwei Datenpakete der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) für die Monate April und Mai.

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Auffällig sei, dass die Zahl der gemeldeten Preisänderungen von April auf Mai von mehr als 143.200 auf rund 46.600 zurückgegangen sei, während die Verstöße in Summe deutlich zugenommen hätten, teilte Lehmann mit.

"Es wurden also deutlich seltener am Tag die Preise angepasst, dafür wurde jedoch öfter die 12-Uhr-Regel missachtet." Der Anteil der Verstöße an allen Preisänderungen sei damit von rund 1,6 Prozent im April auf mehr als neun Prozent im Mai gestiegen.

Berliner Senat leitet 79 Bußgeldverfahren ein

Mit dem Wegfall des Tankrabatts haben die Preise an den Zapfsäulen wieder deutlich angezogen. (Symbolfoto)
Mit dem Wegfall des Tankrabatts haben die Preise an den Zapfsäulen wieder deutlich angezogen. (Symbolfoto)  © Peter Kneffel/dpa

"Ob und inwiefern dieser Anstieg mit dem zum 1. Mai in Kraft getretenen, befristeten Tankrabatt zusammenhängt oder eine allgemeine Verhaltensänderung als Reaktion auf die 12-Uhr-Regel ist, ist nicht feststellbar", betont Lehmann. 

Maßgeblich für die Erhebung war der Senatsverwaltung zufolge nicht die Adresse der Tankstellen, sondern der Sitz der Unternehmen, die die Preise für die jeweilige Filiale festsetzen. Die Tankstellen selbst können demnach auch außerhalb Berlins liegen.

Auf Grundlage der ausgewerteten Daten hat der Senat eigenen Angaben zufolge bislang 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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"Für mich ist klar: Wer Regeln zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beschließt, muss sie auch konsequent kontrollieren und Verstöße wirksam ahnden", teilte Lehmann weiter mit.

Titelfoto: Claudius Maintz/Motor Presse Stuttgart, AUTO MOTOR UND SPORT/obs

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