Wer bei Prüfung chattet, fliegt: Gericht bestätigt Uni-Rauswurf von Studentin

Berlin - Wer Messenger-Dienste wie WhatsApp nutzt, um bei der Prüfung zu schummeln, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte nun den Rauswurf einer Studentin, die wegen schwerer Täuschung exmatrikuliert worden war.

Chat-Gruppen sind bei Prüfungen verlockend. Doch wer betrügt, geht ein hohes Risiko ein.
Chat-Gruppen sind bei Prüfungen verlockend. Doch wer betrügt, geht ein hohes Risiko ein.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, ging dem Urteil die Klage einer Bachelor-Studentin der "Öffentlichen Verwaltung" voraus. Die junge Frau hatte sich während einer dreistündigen Online-Prüfung im Juli 2021 intensiv in einer Chat-Gruppe mit Kommilitonen zu den Themen der Klausur ausgetauscht.

Dem Prüfer wurden im Anschluss an die Prüfung Screenshots des Chat-Verlaufs zugespielt. Daraufhin leitete die Hochschule gegen die Mitglieder der Chat-Gruppe ein Verfahren wegen des Verdachts der Täuschung ein. Die Klägerin wurde exmatrikuliert.

Vor Gericht hatte die Studentin keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen den Rauswurf ab.

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Die Prüfungsordnung sehe die Exmatrikulation vor, wenn ein Prüfungsausschuss die besondere Schwere einer Täuschung feststelle. Das sei hier der Fall.

Studentin tauschte sich in WhatsApp-Gruppe aus

Laut Gerichtsmitteilung tauschte sich die Studentin in der Chat-Gruppe mit einer Vielzahl von Mitprüflingen über die gesamte Bearbeitungszeit der Prüfung aus, las Antworten auf Fragen von Kommilitonen mit, stellte Fragen und bezog selbst Stellung. Darüber hinaus habe sie die Möglichkeit gehabt, Screenshots von Antworten bezüglich des Multiple-Choice-Teils der Klausur einzusehen.

Es sei nicht relevant, ob die Antworten in der Gruppe inhaltlich zutreffend gewesen seien oder nicht, hieß es. Auch komme es nicht darauf an, ob die Chat-Gruppe ursprünglich von der Uni selbst eingerichtet worden sei.

Immer wieder kommt es bei Online-Prüfungen zu Täuschungsversuchen. Mit dem Rauswurf der Studentin dürfte die Hochschule auch auf die abschreckende Wirkung gezielt haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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