Pannenwahl in Berlin: Urteil zum erneuten Urnengang steht bevor

Karlsruhe/Berlin - In welchem Ausmaß die Bundestagswahl 2021 in Berlin nach den dortigen Pannen wiederholt werden muss, wird am 19. Dezember klar.

Am 19. Dezember wird klar, ob die Berliner erneut an die Wahlurne müssen.
Am 19. Dezember wird klar, ob die Berliner erneut an die Wahlurne müssen.  © Paul Zinken/dpa

Dann will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag verkünden, wie das höchste deutsche Gericht am Freitag mitteilte.

Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden.

In vielen Berliner Wahllokalen war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.

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Der Zweite Senat hatte sich bei der mündlichen Verhandlung im Juli in Karlsruhe etwa mit der Frage befasst, ob solche Vorfälle als Wahlfehler zu bewerten seien.

Gericht hat mehrere Beschwerden auf dem Tisch

Das Bundesverfassungsgericht urteilt darüber, ob die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt darüber, ob die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss.  © Uli Deck/dpa

Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.

Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt habe.

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Die Unionsfraktion reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. 2 BvC 4/23). Die Wahl müsste aus ihrer Sicht in mehr Wahlbezirken wiederholt werden.

Beim Gericht sind mehrere Dutzend weitere Beschwerden mit Bezug zur Bundestagswahl eingegangen, darunter eine der AfD-Bundestagsfraktion.

Berlin bereite sich auf eine komplette Wahlwiederholung vor

Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler (61) ist eigenen Angaben nach auf eine komplette Wiederholungswahl vorbereitet.
Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler (61) ist eigenen Angaben nach auf eine komplette Wiederholungswahl vorbereitet.  © Carsten Koall/dpa

Bei der Verhandlung hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler (61) darauf hingewiesen, dass eine Wahl in der Adventszeit oder rund um Weihnachten und Neujahr ungünstig wäre, weil es dann zum Beispiel an Wahlhelfern mangeln könnte.

Er könne und wolle dem Bundesverfassungsgericht aber keine Ratschläge geben. Die Vorsitzende Richterin Doris König (66) antwortete, der Senat werde versuchen, das beim Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen.

Später sollte er weitere Informationen nachreichen. "Die Frage war, ob wir den Beschluss des Bundestages für eine teilweise Wiederholung umsetzen können", hatte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur gesagt.

Schon davor hatte er erklärt, dass Berlin sich vorsorglich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vorbereite.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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