Politik greift durch: Schon bald gilt in Bus, Bahn und Co. ein Messerverbot

Von Marion van der Kraats

Berlin - Das geplante Waffen- und Messerverbot im Berliner Nahverkehr soll ab Sommer gelten. Laut Innensenatorin Iris Spranger (63, SPD) wird der Senat aus CDU und SPD noch im Juni die gesetzliche Grundlage beschließen.

Immer wieder kommt es in Berlin zu gefährlichen Messer-Attacken.
Immer wieder kommt es in Berlin zu gefährlichen Messer-Attacken.  © Paul Zinken/dpa

"Waffen und Messer haben im öffentlichen Personennahverkehr nichts verloren. Genau das stellen wir mit einer neuen Rechtsverordnung unmissverständlich klar", sagte Spranger der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet.

Mit der Verordnung werde eine eindeutige Rechtslage geschaffen, so die Innensenatorin. Danach werden Waffen und Messer in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen verboten.

Die Polizei erhalte dadurch die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren, betonte Spranger. Bei Verstößen seien hohe Bußgelder möglich. Wird die Verordnung wie geplant im Juni vom schwarz-roten Senat verabschiedet, könnte sie ab Mitte Juli in Kraft treten.

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"Die Ausweitung von Waffen- und Messerverbotszonen gehört als elementarer Bestandteil zur Berliner Strategie gegen Messerkriminalität", betonte Spranger. Seit 15. Februar gilt so ein Verbot in drei Gebieten Berlins mit viel Kriminalität: den Görlitzer Park und das Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie den Leopoldplatz im Wedding.

Verbot angekündigt nach tödlicher Messerattacke

Die Polizei bekommt laut Innensenatorin Iris Spranger (63, SPD) damit die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren.
Die Polizei bekommt laut Innensenatorin Iris Spranger (63, SPD) damit die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

In diesen drei Zonen wurden laut Spranger seitdem rund 90 Messer aus dem Verkehr gezogen und fast 140 Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Polizei kann in solchen Fällen Waffen und Messer einziehen und eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängen.

Das Verbot gilt für Messer aller Art und für klassische Schusswaffen ebenso wie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen - und zwar auch dann, wenn die Besitzer einen sogenannten kleinen Waffenschein haben. Bei Messern gilt das Verbot umfassend und unabhängig von der Klingenlänge. Verboten sind auch Taschen- und Küchenmesser. Entsprechende Hinweisschilder wurden seinerzeit in den Gebieten aufgestellt und Informationsblätter verteilt.

Die Ausweitung des Waffen- und Messerverbots hatte die Innenverwaltung Mitte April nach einer Videoschalte von Vertretern des Senats, der Polizei und Bundespolizei, der Verkehrsbetriebe (BVG) und der S-Bahn angekündigt.

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Zuvor war es zu einer tödlichen Messerattacke in einer U-Bahn gekommen. "Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV wollen wir die Sicherheit für die zahlreichen Fahrgäste erhöhen", erklärte Spranger nun.

Derzeit gilt ein Waffen- und Messerverbot an einigen Berliner Bahnhöfen. Betroffen sind laut Bundespolizei die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Regelung läuft allerdings am 30. Juni aus, wenn sie nicht verlängert wird.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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