Zaunbau um Görlitzer Park: Senat übernimmt Zuständigkeit

Berlin - Bei der Umzäunung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg gehen die Meinungen auseinander. Die Senatsumweltverwaltung schafft nun Fakten.

Der Görlitzer Park gilt insbesondere wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt.
Der Görlitzer Park gilt insbesondere wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt.  © Jörg Carstensen/dpa

Im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks hat die Senatsumweltverwaltung das Vorhaben an sich gezogen. Nachdem sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg weiter weigert, den Bau des Zaunes umzusetzen, sieht Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) die Voraussetzungen für das sogenannte Eingriffsrecht erfüllt, teilte die Senatsverwaltung auf Anfrage mit. Die Landesgesellschaft Grün Berlin sei mit Planung und Bau der Umfriedung beauftragt worden.

Einen entsprechenden Antrag habe das Lenkungsgremium zum sogenannten Sicherheitsgipfel der Senatsverwaltung am Montag beschlossen, hieß es. Dieser koordiniert die beschlossenen Maßnahmen, die für mehr Sicherheit vor allem im Görlitzer Park und dem Leopoldplatz in Wedding sorgen sollen.

Die Senatsumweltverwaltung hatte in der vergangenen Woche ihre Pläne für den Park in Kreuzberg vorgestellt, der insbesondere wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt gilt.

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Demnach soll die Anlage für 1,9 Millionen Euro Park umzäunt und es sollen mindestens 17 verschließbare Eingänge errichtet werden. Zudem soll der Park von 40 zusätzlichen Lampen bestrahlt werden.

Der Bezirk wehrt sich gegen die Pläne des Senats

Unter dem Motto „Der Görli bleibt auf“ gingen Menschen durch Kreuzberg zum Park.
Unter dem Motto „Der Görli bleibt auf“ gingen Menschen durch Kreuzberg zum Park.  © Annette Riedl/dpa

Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) weigerte sich jedoch, der Weisung zu folgen. In einem gemeinsamen Schreiben mit der für Umwelt und Grünflächen zuständigen Bezirksstadträtin Annika Gerold (Grüne) kritisierte sie die Pläne erneut und monierte insbesondere den Umgang des Senats mit dem zuständigen Bezirk.

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten.

Bezirke können das Eingreifen des Senats zumindest verzögern.

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa

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