Software für Gesichtserkennung darf in Berliner Ermittlungen genutzt werden

Berlin - Tatsächlich dürfen bei der Polizei Systeme eingesetzt werden, die bei der Gesichtserkennung von gesuchten Tatverdächtigen helfen. Dennoch passiert das viel zu selten.

Methoden zur automatischen Gesichtserkennung seien in zwei großen Ermittlungsverfahren genutzt worden. (Symbolbild)
Methoden zur automatischen Gesichtserkennung seien in zwei großen Ermittlungsverfahren genutzt worden. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Gesichtserkennungssoftware, die zuletzt durch die Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette (65) ins Gespräch kam, ist von der Berliner Staatsanwaltschaft trotz rechtlicher Hürden bereits bei konkreten Ermittlungen eingesetzt worden.

Methoden zur automatischen Gesichtserkennung seien in zwei großen Ermittlungsverfahren zu "grenzüberschreitender Bandenkriminalität" genutzt worden, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage.

Es habe sich "um ein System von fest installierten sowie mobil auf Kraftfahrzeugen betriebenen Kameras" gehandelt, hieß es weiter. Mit den Kameras seien Fotos von Personen und Autos erstellt und abgeglichen worden. Sowohl Technik als auch Personal, also Polizisten, seien "in Amtshilfe" zur Verfügung gestellt worden.

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Sie stammten also nicht aus Berlin, sondern aus einem anderen Bundesland, vielleicht ging es auch um die Zusammenarbeit mit einem Nachbarstaat. Konkreter wurden die Ermittlungen nicht erläutert. Der Einsatz sei auf Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten hin erfolgt.

Durch rechtliche Hürden darf Polizei mit einigen Programmen nicht das Internet nach Fotos durchsuchen

Das Landeskriminalamt vergleicht Fotos von nicht bekannten Verdächtigen mit dem "bundesweiten Datenbestand". (Symbolbild)
Das Landeskriminalamt vergleicht Fotos von nicht bekannten Verdächtigen mit dem "bundesweiten Datenbestand". (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Nach der Festnahme von Klette war bekannt geworden, dass Journalisten und ein IT-Experte Fotos von ihr bei Aktivitäten in Berlin schon Monate zuvor im Internet entdeckt hatten. Diskutiert wurde die Frage, warum das der Polizei nicht schon längst gelungen war. Die Polizei verwies auf hohe rechtliche Hürden, nach denen es nicht immer erlaubt sei, mit bestimmten Programmen das Internet nach Fotos zu durchsuchen.

Die Polizeibehörden vergleichen allerdings Fotos von nicht bekannten Verdächtigen mit dem "bundesweiten Datenbestand aller erkennungsdienstlich behandelten Personen", um so den betreffenden Menschen zu identifizieren.

Das werde auch beim Berliner LKA so praktiziert.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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