Sommer in Berlin: Alle Badestellen aktuell zum Baden geeignet

Von Antje Kayser

Berlin - Gute Nachrichten für alle Badefans in der Hauptstadt: Alle offiziellen Berliner Badestellen sind laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) aktuell zum Baden geeignet.

Die offiziellen Badestellen der Hauptstadt bekommen grünes Licht – an einigen Seen gibt es dennoch Hinweise zu beachten. (Archivfoto)  © Christoph Soeder/dpa

Die Wassertemperaturen liegen derzeit in den meisten Berliner Gewässern bei mehr als 20 Grad. Die Wärme kann an einigen Badestellen allerdings das Risiko für Zerkarien erhöhen.

Die etwa einen Millimeter großen Larven von Saugwürmern, die normalerweise in den inneren Organen von Wasservögeln leben und über deren Kot ins Wasser gelangen, können bei empfindlichen Personen Hautreizungen auslösen. Bei einer sogenannten Badedermatitis entstehen juckende Quaddeln und kleine Hautknötchen, die laut Lageso bis zu drei Wochen anhalten können.

Das Auftreten von Zerkarien sagt dennoch nichts über die Qualität des Badegewässers aus, betonte eine Sprecherin des Lageso.

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Die Behörde bewertet alle 39 offiziellen Berliner Badestellen aktuell mit der Kennzeichnung Grün – die Wasserqualität ist damit zum Baden geeignet.

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Vorsicht ist dennoch an einigen Badestellen geboten

Bei warmen Wassertemperaturen können Zerkarien auftreten und bei empfindlichen Personen Hautreizungen auslösen. (Archivfoto)  © Christoph Soeder/dpa

Am Strandbad Wannsee, Strandbad Friedrichshagen, an der Krummen Lanke, dem Kleinen Müggelsee, Strandbad Müggelsee und am Schlachtensee kann bei Wassertemperaturen von mehr als 20 Grad das Risiko für Zerkarien steigen.

Nach dem Baden sollte daher die Haut kräftig mit einem Handtuch abgerubbelt werden und nasse Badebekleidung ausgezogen werden. 

An den offiziell ausgewiesenen Badestellen wird zwischen Mitte Mai und Mitte September im Abstand von 14 Tagen die Qualität der Gewässer überwacht.

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Weitere Gewässer werden vierwöchentlich beprobt, schreibt das Lageso.

Werden bestimmte Anforderungen an die EU-Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten, können Warnungen, Empfehlungen oder Badeverbote ausgesprochen werden.

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