Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach Mord an Berliner Pastor (†77)

Berlin/Leipzig - Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an einem ehemaligen Pastor in Berlin ist das Urteil gegen zwei der Täter rechtskräftig.

Der 77-jährige Pastor wurde im Juni 2020 von den Tätern in seiner Wohnung überfallen und getötet.
Der 77-jährige Pastor wurde im Juni 2020 von den Tätern in seiner Wohnung überfallen und getötet.  © Polizei Berlin

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag die Revisionen eines 23-Jährigen und der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 5 StR 285/22).

Dieses hatte den jungen Mann voriges Jahr wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Bereits am Dienstag hatte der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig in einem Beschluss die Revision eines zweiten Täters verworfen. Der Mann war wegen Raubes zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Das Opfer, ein 77 Jahre alter Geistlicher, war im Sommer 2020 in seiner Wohnung in Berlin überfallen worden. Die Täter, eine Gruppe junger Rumänen, wollten an Bargeld und Wertsachen gelangen. Der Ex-Pastor wurde mit einem Kissen erstickt.

Das Opfer und einer der Räuber kannten sich aus dem Strichermilieu. Die Angeklagten hielten den 77-Jährigen für vermögend und vermuteten Geldverstecke in dessen Wohnung.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Der BGH hat das Urteil des Berliner Landgerichts bestätigt und die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen.
Der BGH hat das Urteil des Berliner Landgerichts bestätigt und die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen.  © Uli Deck/dpa

Das Landgericht Berlin hatte angenommen, dass sie den Mann ursprünglich nicht töten wollten, der Überfall aber eskalierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den inzwischen 23-Jährigen eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslang erreichen wollen. Zum Zeitpunkt der Tat war er 20 Jahre und 9 Monate alt.

Die Verteidigung des jungen Mannes hatte nur eine Verurteilung wegen Beihilfe gefordert. Der 5. Strafsenat des BGH sah in dem Berliner Urteil allerdings keine Rechtsfehler und verwarf die Revisionen.

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In einem weiteren Prozess war ein dritter Mann voriges Jahr wegen gemeinschaftlichen Mordes zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Er hatte im Prozess noch einen vierten Komplizen genannt, der später festgenommen wurde.

Titelfoto: Uli Deck/dpa, Polizei Berlin (Bildmontage)

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