Wiederholung der Chaos-Wahl? Mitte November haben die Berliner Klarheit!

Berlin - Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Wahlwiederholung soll am 16. November verkündet werden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Während der Berlin-Wahl im September 2021 haben sich teilweise chaotische Szenen in den Wahllokalen abgespielt.
Während der Berlin-Wahl im September 2021 haben sich teilweise chaotische Szenen in den Wahllokalen abgespielt.  © Georg Hilgemann/dpa-Zentralbild/dpa

Die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen müsste dann bis Mitte Februar erfolgen, weil eine Frist von höchstens 90 Tagen ab dem Urteil gilt.

Infrage kämen dann möglicherweise der 5. oder der 12. Februar, die letzten Sonntage vor Ablauf der Frist ab der Urteilsverkündung.

Das Gericht hatte am 28. September in einer vorläufigen Einschätzung festgestellt, die Fehler bei den Wahlen im September 2021 seien so schwerwiegend gewesen, dass eine komplette Wiederholung der Wahlen erforderlich sei.

Dazu zählten aus Sicht der Richter zu wenige Wahlurnen genauso wie fehlende, falsche und sogar kopierte Stimmzettel oder flächendeckendes Wählen noch nach 18 Uhr.

Titelfoto: Georg Hilgemann/dpa-Zentralbild/dpa

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