Ab Juli wird's teuer: Neue Steuer auf Einweg-Verpackungen gegen Müllflut in Potsdam

Von Monika Wendel

Potsdam - Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die Landeshauptstadt Potsdam eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen - ein Novum in Brandenburg.

Potsdam bittet mit der Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Einwegverpackung zur Kasse.
Potsdam bittet mit der Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Einwegverpackung zur Kasse.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Vorbild ist die Stadt Tübingen. Die neue Steuer soll zu mehr Sauberkeit und weniger Müll führen.

Zahlen müssen sie Endverkäufer von Speisen und Getränken - also Restaurants, Imbissbuden, Eisdielen, Tankstellen. Für Einwegbecher, Teller oder Schalen beträgt der Satz 50 Cent pro Einheit, für Besteck 20 Cent, wie das Stadtparlament in Potsdam am Mittwoch beschloss.

Die Steuer setze dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen: bei Angeboten "to go" und im Imbissbereich, hieß es. Ab 2027 rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen von rund einer Million Euro.

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Potsdams Kämmerer Burkhard Exner (68, SPD) sagte: "Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern." Im Mai ist eine Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende geplant.

Aus der Wirtschaft kam Kritik an der Abgabe. Vom Hotel - und Gaststättenverband DEHOGA hieß es, zahlen müssten diese Steuern am Ende die Potsdamer an der Kasse.

Neue Abgabe auf Verpackungen: Welche Ausnahmen gibt es?

Die Landeshauptstadt verspricht sich von der Steuer Millioneneinnahmen.
Die Landeshauptstadt verspricht sich von der Steuer Millioneneinnahmen.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Von der Steuer ausgenommen sind laut Stadt Einwegverpackungen und Einweggeschirr bei zeitlich befristeten Märkten und Festen, wenn ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft.​ Nicht unter die Steuer fallen außerdem Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen.

Auch der Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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