Kind in Maßregelvollzug missbraucht: Ärzte äußern erste Zweifel
Von Alina Grünky, Marc-Oliver von Riegen
Brandenburg an der Havel - Nach ihrer fristlosen Kündigung infolge eines mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einem Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel weist die ärztliche Leitung Vorwürfe zurück.
Das Gesundheitsministerium teilte dazu auf Anfrage mit: "Der Sachverhalt muss vom Gericht aufgeklärt werden."
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes untergebracht ist.
Der frühere Chefarzt ließ über seinen Anwalt mitteilen, ihm seien keine Warnungen vor einem Besuch des Mädchens in der Klinik bekannt. Zunächst berichtete die "Märkische Allgemeine Zeitung" (MAZ).
Aus seiner Sicht gebe es Zweifel daran, ob die Vorwürfe zutreffen könnten, weil das Kind als Minderjährige stets in Begleitung der Mutter zu Besuch gewesen sei und es Sicherheitseinrichtungen im Besucherraum gebe.
Die leitende Oberärztin wandte sich ebenfalls gegen die Vorwürfe. Aus der Krankenakte seien zu keinem Zeitpunkt Hinweise hervorgegangen, dass der Angeklagte die Besuche des Mädchens mit seiner Mutter für sexuellen Missbrauch nutzen könne, ließ sie über ihren Anwalt mitteilen.
Beschuldigter ist vorbestrafter Sexualstraftäter
Auch sie habe Zweifel an den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs an einem Kind für eine Dauer von fünf Jahren, weil die Mutter stets anwesend gewesen sei. Zudem hieß es in dem Schreiben, das Mädchen sei zwischenzeitlich volljährig und nicht die leibliche Tochter des Patienten.
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls am 3. November den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos gekündigt.
Der Beschuldigte im Fall des mutmaßlich schweren Kindesmissbrauchs ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitgeteilt hatte. Er sei wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht.
Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Mai 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nun gegen ihn. Die Behörden halten sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

