Von Marc-Oliver von Riegen
Potsdam - Für knapp ein Jahr erlaubt Brandenburg nun die Entscheidung für neue Windräder im Kampf gegen Wildwuchs nur in vorgesehenen Windkraftgebieten.
Der Landtag stimmte mit der Mehrheit von SPD und CDU für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bis Ende Januar 2027 sind Entscheidungen über neue Anlagen untersagt, wenn der Standort außerhalb geplanter Windenergiegebiete liegt. Die Planungen für Windkraftgebiete sind noch nicht in allen Regionen fertig.
Der Bund verpflichtet die Länder, bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitzustellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen.
Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. In den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind sie fertig, in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch nicht.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Entwurf, der ursprünglich von SPD und BSW auf den Weg gebracht wurde.
AfD fordert Stopp der Energiewende, CDU verteidigt Pläne
SPD und CDU beraten derzeit über eine gemeinsame Koalition. Im Unterschied zur bisherigen Regelung soll das Gesetz gegen Wildwuchs nicht rückwirkend gelten. Das kritisiert die Opposition aus AfD und BSW, die eigene Vorschläge vorlegt.
Die AfD-Fraktion forderte einen Stopp der Energiewende für mehr Klimaschutz. "Weder ein Moratorium noch der dauerhafte Ausschluss von Windrädern außerhalb von Windvorranggebieten lösen das Problem dieser gescheiterten Energiewende", sagte Fraktionschef Hans-Christoph Berndt (70). Dies löse nur ein Stopp.
Die BSW-Abgeordnete Jenny Meyer (51) kritisierte, dass es keine Rückwirkung des Moratoriums gibt und sprach von einem Etikettenschwindel.
Hunderte begonnene Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen könnten nicht mehr gestoppt werden.
Die CDU-Fraktion verteidigte die Pläne. "Wir wollen den Unternehmen den Vertrauensschutz geben, den sie verdienen", sagte der Abgeordnete Corrado Gursch (38).
Erstmeldung am 25. Februar um 5.51 Uhr, aktualisiert um 12.22 Uhr.