Chemnitz sucht neue Schöffen: Noch kann man sich bewerben

Chemnitz - 2023 steht in Chemnitz wieder eine Schöffenwahl an. Wer daran Interesse hat, kann sich noch bis zum 24. März bewerben. Keine Angst, juristische Kenntnisse sind nicht nötig.

In Chemnitz ist dieses Jahr wieder Schöffenwahl. Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt und haben Urteile und Strafen mitzuverantworten.
In Chemnitz ist dieses Jahr wieder Schöffenwahl. Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt und haben Urteile und Strafen mitzuverantworten.  © Kristin Schmidt

Schöffen sind aber mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für Verurteilungen und für jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht nötig. Schöffen haben daher jedes Urteil mitzuverantworten. In der Verhandlung haben sie ein Fragerecht.

Die nächste Amtsperiode startet 2024 und dauert bis 2028. Für diesen Zeitraum werden etwa 820 Personen gesucht, die als Schöffen am Amts- oder Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen (im Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht) oder als ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht tätig werden wollen.

Wer Schöffe werden will, muss in Chemnitz wohnen (für ehrenamtliche Richter innerhalb des Gerichtsbezirks) und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

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"Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, Bewerberinnen und Bewerber sollten aber über soziale Kompetenzen verfügen", heißt es von der Stadt Chemnitz dazu.

Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, dessen Ausgang zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch wer in der Justiz arbeitet (Anwälte, Vollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sind von der Wahl ausgeschlossen.

Die Wahl findet in der zweiten Jahreshälfte 2023 statt.

Hier könnt Ihr Euch für die Wahl bewerben

Wer Interesse hat, als Schöffe zu arbeiten, kann seine Bewerbung an folgende Adressen schicken:

  • Schöffe/Schöffin Erwachsenstrafrecht sowie ehrenamtliche(r) Richter/Richterin am Verwaltungsgericht
  • Schöffe/Schöffin Jugendstrafrecht:

Titelfoto: Kristin Schmidt

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