Klo-Werfer von A72 wegen versuchten Mordes angeklagt: Tätern droht lange Haftstrafe!
Chemnitz/Penig/Rochlitz - Jetzt könnte es knüppeldick für die mutmaßlichen Klo-Werfer kommen! Anfang des Jahres warfen sie mehrere schwere Gegenstände von einer Brücke der A72, es kam zu Unfällen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Chemnitz Anklage gegen die beiden Männer - unter anderem wegen versuchten Mordes.

Anfang des Jahres sollen die 20 und 23 Jahre alten Männer mehrfach zugeschlagen haben. Sie stellten sich laut Staatsanwaltschaft auf eine A72-Brücke bei Penig und Rochlitz und hatten offenbar Freude daran, bei Nacht schwere Gegenstände auf die Fahrbahn zu werfen. Unter anderem flogen Toilettenschüsseln, schwere Steine und ein Gullydeckel auf de A72.
"Ihnen war dabei bewusst, dass es aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse zur Nachtzeit und der dadurch herabgesetzten Reaktionsmöglichkeiten der Verkehrsteilnehmer auch zu tödlichen Kollisionen kommen könnte", so die Staatsanwaltschaft.
Und tatsächlich löste die Irrsinns-Aktion zwei Unfälle aus. Es entstanden hohe Schäden. Schlimmer noch: Bei einem Unfall wurde sogar eine Autofahrerin verletzt.
Dennoch grenzt es beinahe an ein Wunder, dass nicht noch mehr passiert ist. Denn: Laut Staatsanwaltschaft billigten die Brücken-Werfer den Tod von Menschen. Sie nutzten zudem ganz bewusst "die Arg- und Wehrlosigkeit der vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer" aus.
Daher klagt die Staatsanwaltschaft die beiden Männer nun unter anderem wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung an. Den mutmaßlichen Klo-Werfern droht daher eine lange Haftstrafe!


Mutmaßliche Brücken-Werfer in U-Haft, Begleiterin (20) entlassen
Seit März sitzen die mutmaßlichen Täter in U-Haft. Auch eine Frau (20) wurde vorerst eingebuchtet, sie war bei den Irrsinns-Aktionen dabei.
Allerdings wurde die 20-Jährige im Mai aus der U-Haft entlassen. Sie begleitete die beiden Männer laut Staatsanwaltschaft lediglich, beteiligte sich aber nicht aktiv an den Wurf-Aktionen. Dennoch muss sie sich vor Gericht wegen Beihilfe verantworten.
Wann der Gerichtsprozess gegen die mutmaßlichen Brücken-Werfer startet, steht noch nicht fest.
Titelfoto: haertelpress, 123RF/denboma