Hunderte Blitzer-Fotos ungültig? Defekt bei Chemnitzer Radarfallen

Chemnitz/Zwickau - Tempo-Sünder aufgepasst! Wer vor Kurzem von einem mobilen Blitzer "erwischt" wurde, sollte seinen Bußgeldbescheid genau unter die Lupe nehmen. Leivtec, Hersteller von Lasermessgeräten, empfiehlt Betreibern des Blitzer-Typs Leivtec XV3, diesen buchstäblich aus dem Verkehr zu ziehen. Testmessungen hätten grobe Abweichungen ergeben. Das Gerät wird in Chemnitz und Zwickau eingesetzt.

Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (60, parteilos) muss womöglich auf Einnahmen aus Bußgeldverfahren verzichten.
Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (60, parteilos) muss womöglich auf Einnahmen aus Bußgeldverfahren verzichten.  © Kristin Schmidt

Nachdem der Leivtec XV3 bereits Ende 2020 wegen Messfehlern in der Kritik stand, haben Gutachter weitere Testmessungen vorgenommen.

Ergebnis: unzulässige Messwert-Abweichungen zu Ungunsten der Autofahrer. Prompt bat Leivtec darum, das Modell nicht mehr einzusetzen. Die zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) soll nun weitere Messungen vornehmen.

Bei Kommunen und Polizeidirektionen ist der Leivtec XV3 beliebt. Die Stadt Chemnitz besitzt vier Geräte, Zwickau zwei. Jeweils zwei Geräte sind in Besitz beider Polizeidirektionen.

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Alle vier Behörden bestätigten auf TAG24-Anfrage, dass nach Bekanntwerden der Messfehler kein Gerät mehr zum Einsatz gekommen ist.

Aktuell laufen allein in Zwickau 259 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, die auf den Leivtec XV3 zurückzuführen sind. Die Stadt Chemnitz konnte keine Zahlen benennen.

Zum Vergleich: In Dresden sind es knapp betroffene 700 Verfahren.

Der mobile Blitzer Leivtec XV3 ist laut Gutachtern mit groben Messfehlern behaftet.
Der mobile Blitzer Leivtec XV3 ist laut Gutachtern mit groben Messfehlern behaftet.  © PR

Was bedeutet das für Autofahrer?

Zuerst hilft ein Blick in den Bußgeldbescheid. Dort wird der Blitzer als Beweismittel genannt. "In den aktuell noch laufenden Bußgeldverfahren ist im Einspruchsverfahren eine jeweilige Einzelfallprüfung möglich", erklärt Mathias Merz, Stadtsprecher von Zwickau.

Chemnitz hat bis 12. März Bescheide verschickt. "Jeder betroffene Fahrzeugführer hat die Möglichkeit, sich zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern", so eine Stadtsprecherin.

Bereits gezahlte Verwarngelder seien hingegen rechtswirksam abgeschlossen. Eine Rückzahlung scheide aus.

Titelfoto: PR, Kristin Schmidt

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