Chemnitz - Der verurteilte Neonazi Sven Liebich (56), der inzwischen unter dem Namen Marla-Svenja Liebich auftritt, soll in den Chemnitzer Frauenknast. Ein bizarrer Fall - und politischer Sprengstoff! Der Vorwurf: Liebich missbrauche das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung. Nun schlägt auch der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller (61) Alarm. Brisant: Er hatte damals für das Gesetz gestimmt.
Im April 2024 beschloss der Bundestag, dass es künftig deutlich einfacher ist, sein Geschlecht zu wechseln. Lange bürokratische Wege gehörten damit der Vergangenheit an - jeder kann einmal im Jahr, ohne großen Aufwand, das Geschlecht wechseln.
Damals stimmten überwiegend die Abgeordneten der Ampel-Parteien für das Gesetz. Aus den Reihen der CDU, AfD und dem BSW hagelte es massive Kritik. Schreie, Zwischenrufe und Wut: Im Bundestag kochte die Stimmung!
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht (56) bezeichnete den Gesetzentwurf als "gefährlicher Irrsinn", AfD-Politiker Martin Reichardt (56) sprach von einem "aberwitzigen Gesetz". Susanne Hierl (51, CDU) warnte vor einer Spaltung der Gesellschaft, schimpfte auf die Ampel-Regierung: "Sie wollen eine laute, aber sehr kleine Gruppe zufriedenstellen und spalten so die Gesellschaft."
Die Sorge der Kritiker damals: Männer können das Gesetz ausnutzen und sich Zugang zu Frauenschutzräumen verschaffen. Trotz der massiven Kritik ging das Gesetz mit deutlicher Mehrheit durch den Bundestag.
Doch der Fall Liebich weckt nun Zweifel - auch bei SPD-Politiker Detlef Müller. Er stimmte damals für das Gesetz. Auf der Plattform "X" schrieb er mit Blick auf die Rechtsextremistin Liebich: "Ob das Selbstbestimmungsgesetz in dieser Form tatsächlich gelungen ist? Ja, auch ich habe zugestimmt, Hinweise und Kritiken nicht ernst genug genommen. Fehler."
SPD-Politiker Detlef Müller: "Liebich gehört in Männer-JVA"
"Die Kritiken zum Gesetz bezogen sich ja damals vor allem auf die Benutzung von Umkleideräumen, Saunen usw. mit der Befürchtung, dass es gerade dort zu sexualisierter Gewalt, Belästigungen usw. durch 'biologische' Männer kommt, die ihr Geschlecht per Erklärung geändert haben", sagt Müller gegenüber TAG24.
Allerdings greife in diesen Fällen das Hausrecht des Eigentümers. So hat der Deutsche Sauna-Bund entschieden, dass das biologische Geschlecht und die sichtbaren primären Geschlechtsmerkmale gelten.
"Diese Regelung für sensible Einrichtungen (auch eben JVA) hätten ins Gesetz aufgenommen werden müssen, da sie den Schutz klarstellen, Missbrauch (Liebich) ausschließen und die Entscheidung darüber nicht dem Eigentümer/Betreiber überlassen", kritisiert der SPD-Politiker im Nachhinein.
Gegenüber TAG24 sagt er, Liebich gehöre eindeutig in den Männerknast. Müller sieht nun den Freistaat in der Verantwortung. Dieser habe die Fürsorgepflicht für die JVA-Insassinnen.