Weiterer Tuberkulosefall in Chemnitz: Wieder traf es die Pflegefachschule

Chemnitz - Wie die Stadt Chemnitz am Donnerstag mitteilte, wurde eine zweite Tuberkulose-Erkrankung gemeldet.

Neuer Fall von Tuberkulose in Chemnitz gemeldet.
Neuer Fall von Tuberkulose in Chemnitz gemeldet.  © Uwe Meinhold

In diesem Fall handelt es sich um eine enge Kontaktperson von der bereits im Januar an Tuberkulose erkrankten Schülerin. "Nach aktuellem Kenntnisstand leidet sie ebenfalls an ansteckungsfähiger Lungentuberkulose und muss behandelt werden", teilte die Stadt mit.

Das Amt für Gesundheit und Prävention ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, bei denen das Risiko besteht, sich angesteckt zu haben, um auch diese zu untersuchen. Auch in diesem Fall ist die Pflegefachschule sowie ein weiteres Pflegeheim betroffen.

Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden bereits zwei weitere Verdachtsfälle festgestellt, die für eine genauere Diagnose in ein Krankenhaus eingewiesen wurden. Ob die betroffenen Personen ebenfalls ansteckend sind, kann erst am Ende der Diagnostik sicher gesagt werden.

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Denn bei einer Tuberkulose-Erkrankung führt nicht jeder Kontakt zu einer Infektion und nicht jede Infektion zu einer Erkrankung. Im Zusammenhang mit dem ersten Tuberkulosefall wurden insgesamt 75 Kontaktpersonen untersucht. Bei etwa einem Drittel wurde die Infektion festgestellt. Bei ihnen wurden daraufhin weitere Untersuchungen durchgeführt.

Vier von ihnen mussten wegen tuberkuloseverdächtigen Befunden zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um Schüler der Pflegefachschule.

Tuberkulose ist meldungspflichtig

Im vergangenen Jahr wurden in Chemnitz insgesamt 32 Tuberkulose-Erkrankungen gemeldet.
Im vergangenen Jahr wurden in Chemnitz insgesamt 32 Tuberkulose-Erkrankungen gemeldet.  © Robert Koch-Institut Holland

Da Tuberkulose-Infektionen frühestens acht bis zwölf Wochen nach der Ansteckung im Blut nachgewiesen werden können, werden sich die Kontrollen noch auf die nächsten Wochen bis in den März strecken.

"Bei allen Kontaktpersonen mit positiven bzw. auffälligen Befunden, die im Pflegebereich arbeiten, veranlasst das Amt für Gesundheit und Prävention bis zum Ausschluss der Ansteckungsfähigkeit erforderliche Schutzmaßnahmen wie zeitweise Betretungsverbote oder die Auflage, während der Arbeit eine Maske zu tragen", so die Stadt weiter.

Eine Tuberkulose-Erkrankung gehört zu den meldepflichtigen und am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten. Liegt diese vor, muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Meinhold, Robert Koch-Institut Holland

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