Chemnitz - Nach der Entscheidung des Rathauses, die AfD-Doppelfraktion für unzulässig zu erklären, bleibt die Frage offen: Wer sitzt künftig in den Ausschüssen und Aufsichtsräten? Fest steht: Die Karten müssen komplett neu gemischt werden. Das Rathaus hat jetzt Beschlussvorlagen veröffentlicht und erklärt, wie die Besetzung ablaufen soll.
"Das Kräfteverhältnis im Stadtrat hat sich grundlegend verändert, daher muss über die Besetzung neu entschieden werden", so die Verwaltung.
Drei Verfahren zur Besetzung gibt es: Einigung, Benennung und Wahl. In dem Beschlussvorschlag für die Ausschüsse und Aufsichtsräte schlägt die Verwaltung vor, die Mitglieder per Einigung im Stadtrat zu entsenden.
Heißt: Die Fraktionen handeln untereinander aus, wer welche Sitze bekommt.
Wird keine Einigung erzielt, gilt ein gestuftes Verfahren: Der Verwaltungsvertreter (meist einer der Bürgermeister oder der OB) wird direkt gewählt.
Die übrigen Sitze werden nach Fraktionsstärke verteilt. Scheitert das auch, wird eine förmliche Verhältniswahl durchgeführt.
Bei der nächsten Stadtratssitzung am 27. August soll das Prozedere über die Bühne gehen. Dann geht der Machtpoker im Rathaus in die nächste Runde.