Asbest-Alarm in Dresden: Putzaktion des Rathauses wirft Fragen auf
Dresden - Durch einen Barackenbrand an der Caspar-David-Friedrich-Straße in Strehlen wurde offenbar Asbest freigesetzt. Nun ließ das Rathaus die Giftstoffe auf fragwürdige Weise entfernen - mit einer Kehrmaschine.
Nach dem Brand hatten sich massenhaft Bruchstücke der alten Dach-Wellplatten auf dem öffentlichen Gehweg verteilt. Dieser war vorübergehend gar nicht abgesperrt, wodurch Passanten über die Bruchstücke liefen.
Laut Experten handelte es sich um krebserregenden Wellasbest. Der darf - auch wenn es nur einen Verdacht gibt - in der Regel nur nach strengen Sicherheitsvorschriften gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beseitigt werden.
Üblich sei es, die kontaminierte Fläche mit Restfaser-Bindemittel zu behandeln, die Bruchstücke in speziellen Behältnissen mit Asbestkennzeichnung einzusammeln, so Schadstoffexperte Vincent Steinigen (28, Obolus Clearance).
Das erledigten für gewöhnlich Fachkräfte in Schutzanzügen mit speziellen Saugern. Ziel aller Schutzmaßnahmen ist es, keine krebserregenden Fasern aufzuwirbeln.
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Kritik an Reinigung der Giftstoffe
Aber: Laut Umweltamt erfolgte die Reinigung mit einer Kehrmaschine. "Die Relevanz der genannten (arbeitsrechtlichen) Vorschrift für einen kurzzeitigen Kehrvorgang im Freien mit einer Kehrmaschine erschließt sich nicht", teilt ein Sprecher lapidar mit.
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der Brandreste sei vorrangig Aufgabe des Grundstückeigentümers. Zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung äußerte sich das Rathaus nicht.
"Vielleicht setzte das Rathaus bei Gefahr im Verzug die Priorität auf eine schnelle Beseitigung anstatt auf Vorschriften", vermutet Steinigen.
Wichtig sei es nun, die Ladung fachgerecht zu entsorgen. Sonst drohten die Giftstoffe auf einer Deponie freigesetzt zu werden.
Titelfoto: Roland Halkasch

