Auch weil jüngste Tochter nie zur Schule ging: Rathaus plant "Runden Tisch" wegen zwangsgeräumter Familie

Dresden - Nach ihrer Zwangsräumung geht die Demo der "Redniks", wie die sechsköpfige Familie sich selber nennt, "gegen das Gewaltsystem" weiter.

In der Mitte von Familie Rednik sitzt die zehnjährige Zarina.  © Ove Landgraf

Damit haben die Eltern Annette und Michael (51, 57) auch eine Debatte im Dresdner Rathaus ausgelöst. Denn nicht nur fünf Erwachsene sitzen wortwörtlich auf der Stephensonstraße, sondern auch deren zehnjährige Tochter. Wieso geht Zarina eigentlich nicht in die Schule?

Während Tochter Anna Rednik (24) den Straßenrand mit einer Kelle von Unkraut befreit, häkelt Michelle (25) mit ihrer kleinen Schwester auf der Demo-Decke am Straßenrand. In einer Kita ist das Kind nie gewesen.

In die Schule soll es auch in Zukunft nicht gehen: "Rechnen, Schreiben, Lesen - jedes Kind bringt sich das selbst bei. In der Schule unter ständigem Zwang und zu Hause unter ständiger Begleitung, Inspiration und Ermunterung", erklären die Eltern.

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Der Fall wird aktuell im Dresdner Rathaus diskutiert. Bildungsbürgermeister Jan Donhauser (57, CDU) sagt, ein solches Verhalten der Eltern könne "eine Gefährdung des seelischen und geistigen Wohls bzw. der Entwicklung" eines Kindes bedeuten: "Ich habe daher alle betreffenden Ämter eingeladen, um den Fall zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten."

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Anna Rednik (24) kann irgendwann nicht mehr auf der Decke stillsitzen, entfernt Unkraut und Moos am Rand des Gehwegs.  © Ove Landgraf
Das Lebensmotto der Familie, auf ein altes Nummernschild gemalt, das am zwangsgeräumten Haus an der Stephensonstraße 21 hängt.  © Ove Landgraf

So fiel Zarina durch das Bildungs-Raster

Jan Donhauser (57, CDU), Bürgermeister für Bildung und Jugend.  © Petra Hornig

Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMK) erklärt auf Nachfrage, dass nach der Einschulung eines Kindes die Schulen selbst melden müssen, wenn es zu lange unentschuldigt fehlt.

Zur Einschulung in die erste Klasse, also beim "Schulpflichtbeginn", überwachen dann "Gemeinden und Landkreise als Schulträger, dass alle Kinder tatsächlich an einer Schule angemeldet werden".

Voraussetzung dafür sei wiederum, dass in Deutschland Neugeborene beim Standesamt "angemeldet werden müssen", heißt es aus dem SMK: "Bei einer Hausgeburt liegt die Meldepflicht bei den Eltern oder der Hebamme oder dem Arzt."

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Bloß: Bei der Geburt von Zarina waren weder Arzt noch Hebamme anwesend. Und Annette und Michael Rednik sind als Eltern ihrer Pflicht, Zarina nach der Geburt beim Standesamt zu melden, nicht nachgekommen: "Wir haben nie jemanden über die Geburt von Zarina informiert."

Und damit scheint das Kind durch das Bildungs-Raster gefallen zu sein...

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