Dresden - Monatelang tingelte ein 30-jähriger Deutscher durch Hotels und Pensionen in Dresden und Umgebung. Das Problem: Er zahlte nicht, sondern soll insgesamt 14 Mal die Zeche geprellt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage erhoben.
Der Vorwurf von Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50): "gewerbsmäßiger Betrug". Zwischen Juni 2024 und November 2025 soll der Beschuldigte immer wieder Zimmer gebucht und darin gewohnt haben.
Der Schaden für die Gastgeber: mehr als 7500 Euro.
Dabei lief das Betrugs-Schema meist gleich ab: Der Mann buchte Zimmer in Hotels oder Pensionen, blieb mehrere Tage und reiste spätestens einen Tag vor Ablauf der Buchung wieder ab, ohne zu zahlen. Teilweise nutzte er hierfür gefälschte Pässe, außerdem mehrere Namen.
Auf Nachfrage erklärt Schmidt, dass der Hotel-Hopper aus einer Notlage heraus handelte: "Der Beschuldigte war zur Zeit der vorgeworfenen Taten ohne festen Wohnsitz."
Bereits am 5. Dezember 2025 wurde der in ähnlichen Fällen vorbestrafte Mann festgenommen, der Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl am 30. Dezember gegen strenge Auflagen außer Vollzug.