Durch Fußgängerzone gebrettert und Familie fast umgefahren? Transporter-Fahrer angeklagt

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Dresden - Eine Familie sowie ein Passant mit Kind im Rollstuhl sind im Mai dieses Jahres offenbar durch einen Transporter-Fahrer in große Gefahr gebracht worden! Der 50-Jährige soll mit Tempo 50 durch die Fußgängerzone auf dem Neumarkt geheizt sein. Gegen den Mann wurde jetzt Anklage erhoben.

Ein Transporter-Fahrer (50) soll auf dem Dresdner Neumarkt eine Familie in Gefahr gebracht haben. (Archivfoto)
Ein Transporter-Fahrer (50) soll auf dem Dresdner Neumarkt eine Familie in Gefahr gebracht haben. (Archivfoto)  © Steffen Füssel

Zuvor soll der Mann am 25. Mai, gegen 10 Uhr mit seinem Transporter mit 70 km/h über die gesperrte Augustusbrücke gerast sein.

Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft soll der Mann im Anschluss sein Fahrzeug um das Residenzschloss gelenkt haben und in die Schloßstraße Richtung Augustusbrücke gefahren sein. Danach habe er das Georgentor passiert und sei nach rechts in die Straße am Fürstenzug abgebogen.

Über Fußwege bretterte der 50-Jährige schließlich in Richtung Neumarkt - wo ein Busfahrer nur durch eine Vollbremsung eine Kollision verhindern konnte.

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In der Fußgängerzone in Richtung Martin-Luther-Denkmal konnte eine Familie mit zwei Kindern dem Mann im weißen Mercedes Sprinter anscheinend nur durch beherztes Ausweichen entkommen.

Der 50-Jährige sei dann noch bis zum Terrassenufer gerast, habe dort einen Passanten sowie ein Kind gefährdet, bevor er nach Polizeiangaben von alleine stoppte.

Der 50-jährige Transporter-Fahrer wurde angeklagt. (Symbolfoto)
Der 50-jährige Transporter-Fahrer wurde angeklagt. (Symbolfoto)  © 123RF/uesiba49
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Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs im Dresdner Zentrum

Mitte Juni wurde der 50-Jährige festgenommen und in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Inzwischen wurde Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den Mann erhoben.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Laut Staatsanwaltschaft könnte der Mann während der Tat an einer schweren psychischen Erkrankung gelitten haben und dadurch vermindert schuldfähig sein.

Das Landgericht Dresden entscheidet jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage.

Titelfoto: Fotomontage: Steffen Füssel//123RF/uesiba49

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