Kranker Grapscher kommt auf freien Fuß

Dresden - Er begrapschte Frauen, landete dafür vorm Landgericht Dresden, sollte eingewiesen werden. Doch obwohl die Taten bewiesen sind, ist Ismail A. (23) wieder auf freiem Fuß. Der Iraker kann nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, weil er laut Gesetz "keine erhebliche Straftat" beging.

Ismail A. (23) ist schuldunfähig und wieder frei.  © Simone Lauritz

Im März attackierte Ismail in zwei Tagen in der Innenstadt zwei Frauen und ein Mädchen (10). Er forderte sie auf, mitzukommen und begrapschte sie unvermittelt.

Die Polizei nahm den Iraker ohne festen Wohnsitz fest. Ein Gutachter diagnostizierte eine psychische Krankheit, gar Schuldunfähigkeit.

Ismail (ausreisepflichtig, geduldet) wurde vorläufig eingewiesen, sollte per Urteil dauerhaft untergebracht werden.

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Es kam anders. Die angeklagte sexuelle Belästigung ist per Gesetz keine schwere Straftat. Aber nur die rechtfertigt eine Einweisung. Dem Richter waren die Hände gebunden: "Ich will das nicht kleinreden", so der Jurist. "Das ist für jede Frau eine unschöne Situation."

Doch die Unterbringung wurde abgelehnt. Ismail, der zwischenzeitlich unter Aufsicht Medikamente nahm, wurde deshalb entlassen! Wohl war der Kammer dabei nicht.

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Bei den Taten im März hatte der Grapscher keine Gewalt angewendet. Das Gericht müsse deshalb davon ausgehen, dass er künftig keine schweren Taten begeht.

Aber: "Es ist auch für uns eine blöde Situation, wenn tatsächlich etwas Schlimmeres passieren sollte", sagte der Richter.

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