Mehrfacher sexueller Kindes-Missbrauch in Dresden: 51-Jähriger angeklagt!

Dresden - Schreckliche Anschuldigungen! Wie die Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitagvormittag mitteilten, wurde am Landgericht Anklage gegen einen 51 Jahre alten Mann erhoben. Es geht um mehrfachen, zum Teil schweren sexuellen Kindesmissbrauch in seiner Prohliser Wohnung!

Ein 51-Jähriger wird wegen des Verdachts des teils schweren sexuellen Kindes-Missbrauchs in Dresden angeklagt. (Symbolbild)
Ein 51-Jähriger wird wegen des Verdachts des teils schweren sexuellen Kindes-Missbrauchs in Dresden angeklagt. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

So wurde Anklage vom Landgericht Dresden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht und sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen erhoben, heißt es in der Mitteilung.

Der 51-Jährige soll im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Januar 2021 somit insgesamt 17 Mal straffällig geworden sein.

Bei dem mutmaßlichen Opfer handelte es sich um ein damals sieben- bzw. achtjähriges Mädchen. Das Kind sei ihm bekannt gewesen, heißt es weiter.

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Die Übergriffe haben laut der Staatsanwaltschaft in der Wohnung des Deutschen im Dresdner Stadtteil Prohlis stattgefunden.

Die von ihm an dem Mädchen vollzogenen sexuellen Handlungen soll er außerdem "teilweise gefilmt oder fotografiert zu haben". Was er mit den Dateien gemacht hat und ob und wie er sie möglicherweise verbreitet haben könnte, dazu gibt es keine Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Dresdner Polizei hat den vorbestraften Beschuldigten bereits im Februar festgenommen

Wie die Behörden mitteilen, sei ihnen der Beschuldigte "bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft" gewesen.

Zu den Anklagepunkten selbst soll er sich indes eher spärlich geäußert haben. Er habe sich bezüglich der Tatvorwürfe "im Wesentlichen dahingehend eingelassen, sich nicht erinnern zu können", so die Staatsanwaltschaft weiter.

Der 51-Jährige wurde am 23. Februar 2021 festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie über einen Termin zur Hauptverhandlung wird nun das Dresdner Landgericht entscheiden.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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