Pöbelvideo gepostet: Neonazi muss zahlen

Leipzig/Dresden - Nächste Schlappe für den Neonazi: Nachdem Max Schreiber (38, "Freie Sachsen") schon Urteile vom Strafgericht einstecken musste, bekam er jetzt auch Ärger in Zivilsachen.

Neonazi Max Schreiber (38, "Freie Sachsen") hat erneut ein Urteil kassiert.
Neonazi Max Schreiber (38, "Freie Sachsen") hat erneut ein Urteil kassiert.  © Marko Förster

Am 19. Juli 2024 war viel los in Dresdens Innenstadt: Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) besuchte die Stadt, die rechte Szene pöbelte am Rande.

Drei Tage später stellte Schreiber ein Video einer Aktivistin auf Telegram online, schimpfte dort über sie. Die Frau bekam das mit, verklagte Schreiber auf Unterlassung. Außerdem sollte der Heidenauer auch die Prozesskosten übernehmen.

Zwar verschwand das Pöbelvideo wieder aus dem Netz, aber eine Unterlassungserklärung unterschrieb Schreiber nicht. So kam es zum Prozess vor dem Leipziger Landgericht. Doch dort tauchten weder Schreiber noch sein Anwalt Martin Kohlmann (47) auf.

So verurteilte das Landgericht den Rechtsextremisten dazu, es zu unterlassen, das Video noch mal zu posten. Zudem muss er mehr als 1000 Euro plus Zinsen an die Klägerin für deren Auslagen zahlen.

Die Einspruchsfrist gegen das Urteil ließ Schreiber verstreichen.

Titelfoto: Marko Förster

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