Tödlicher Messerangriff in Dresdner Straßenbahn: Täter muss in Psychiatrie

Dresden - Es waren schlimme Szenen, die sich im Juli in einer Dresdner Straßenbahn abgespielt haben: Ein 33-jähriger Somalier griff einen Landsmann (†40) hinterrücks mit einem Messer an, das Opfer starb kurze Zeit später. Der Täter soll nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Tatort Straßenbahn: In der Linie 7 stach der Täter damals zu und verletzte sein Opfer tödlich.
Tatort Straßenbahn: In der Linie 7 stach der Täter damals zu und verletzte sein Opfer tödlich.  © Roland Halkasch

Die Staatsanwaltschaft Dresden habe beim Landgericht wegen des Verdachts des Mordes die Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren beantragt, so Sprecherin Franziska Jurk am Freitag.

Zunächst hatte der zur Tatzeit 32 Jahre alte Mann rund zwei Monate in Untersuchungshaft gesessen, bevor er Anfang September zeitweilig in einer Fachklinik untergebracht wurde. Dort wird er nun wohl dauerhaft bleiben.

Denn: "Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei Begehung der Tat schuldunfähig war", hieß es weiter.

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Dem Mann wird vorgeworfen, seinem Opfer am Vormittag des 8. Juli in einer Straßenbahn der Linie 7 nahe der Haltestelle Malterstraße mehrfach ein Messer in den Rücken gerammt zu haben - mit der Absicht, ihn zu töten.

Einen Tag nach der Bluttat wurde gegen den damals 32-Jährigen Haftbefehl erlassen.
Einen Tag nach der Bluttat wurde gegen den damals 32-Jährigen Haftbefehl erlassen.  © Holm Helis

Landgericht Dresden entscheidet über Verhandlungstermin

Der 40-Jährige wurde noch in ein Krankenhaus eingeliefert, erlag dort aber kurz nach der Tat seinen schweren Verletzungen. Den Täter konnte die Polizei noch an dem Haltepunkt stellen, am Folgetag wurde Haftbefehl erlassen.

Zahlreiche Zeugen hatten die Geschehnisse an jenem Tag beobachtet und mussten von einem Kriseninterventionsteam betreut werden.

Die Entscheidung, wann das Hauptverfahren gegen den 33-Jährigen beginnt, liegt nun beim Dresdner Landgericht.

Titelfoto: Holm Helis

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