Weitere Anklage nach Juwelen-Klau im Grünen Gewölbe: 23-Jähriger muss vors Jugendgericht!

Dresden - Im Mai ging der Prozess zum Einbruch in das Grüne Gewölbe mit fünf Verurteilungen und einem Freispruch zu Ende. Nun legt die Staatsanwaltschaft Dresden noch einmal nach und erhebt Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen.

Fünf Remmos mussten bereits in den Knast. Nun könnte ein weiterer Angehöriger folgen, der zur Tat noch ein Heranwachsender war.
Fünf Remmos mussten bereits in den Knast. Nun könnte ein weiterer Angehöriger folgen, der zur Tat noch ein Heranwachsender war.  © Sebastian Kahnert/dpa

Im November 2019 brachen Mitglieder des Remmo-Clans in das historische Grüne Gewölbe des Residenzschlosses in der Altstadt von Dresden ein und stahlen Juwelen in Millionenhöhe.

Ein 23-jähriger Deutsche soll der Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen geleistet haben. Ihm liegen ebenfalls Beihilfe zur gemeinschaftlichen Sachbeschädigung und Beihilfe zur Brandstiftung zur Last.

Dem Angehörigen von mindestens einer verurteilten Person wird vorgeworfen, das Tatgeschehen als Fahrer der Diebe gefördert und ermöglicht zu haben.

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Er soll mehrere Beteiligte zu einem Treffpunkt in Berlin gefahren haben. Als die Gruppe in eine Polizeikontrolle geriet, soll der 23-Jährige außerdem ein gezieltes Ablenkungsmanöver gestartet haben.

Der Beschuldigte befindet sich derzeit auf freiem Fuß - zum Tatvorwurf schwieg er bisher.

Anklage zum Jugendschöffengericht

Am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden soll bald über die Zukunft des 23-Jährigen entschieden werden
Am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden soll bald über die Zukunft des 23-Jährigen entschieden werden  © Jens Schlueter/AFP-Pool/dpa

Der 23-Jährige wurde bereits am 10. Mai 2022 festgenommen. Der Haftbefehl wurde jedoch einen Monat später (3. Juni) wieder aufgehoben.

Zwar bestand ein dringlicher Tatverdacht, aber es fehlte an ausreichenden Haftgründen. Zur Tatzeit war der Beschuldigte außerdem noch ein Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) und wird daher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt.

Deshalb wurde auch die Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden erhoben.

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Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und eine eventuelle Vorlage an die Jugendkammer muss noch entschieden werden.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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