Heimlich geschossene Schmuddelfotos: Ministerin Meier sagt Spannern den Kampf an

Dresden - In Bad und WC ist gar nichts mehr okay: Wer unbefugt Schmuddelfotos in Saunen, Fitnessstudios, Toiletten oder am Badestrand macht und erwischt wird, geht in Deutschland meist straffrei aus.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) will Gesetzeslücken schließen.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) will Gesetzeslücken schließen.  © Petra Hornig

Schluss damit, fordert Sachsens Justizministerin Katja Meier (43, Grüne). Das Internet ist voll feuchter Träume in Form von Fotos und Videos, die ganz offensichtlich oder mutmaßlich ohne Wissen des "Modells" gemacht wurden - aber ausgerechnet deren intimste Bereiche zeigen.

"Wir müssen 'digitalen Spannern' Einhalt gebieten und Strafbarkeitslücken schließen", sagt Justizministerin Katja Meier.

In Deutschland werden die "Verletzung des Intimbereichs und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" laut den Paragrafen 184k und 201a des Strafgesetzbuches geahndet.

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In beiden Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei bis zu zwei Jahren, wenn nicht eine Geldstrafe verhängt wird.

Schuldig macht sich übrigens auch, wer Fotos von Genitalien mit Zustimmung macht, die Aufnahmen dann aber ohne Genehmigung weitergibt.

Unbefugt geschossene Fotos auf öffentlichen Toiletten – mit sogenannten "Spy-Cams" etwa – sind gesetzlich verboten. Die Täter gehen aber oft straffrei aus, wenn sie überhaupt erwischt werden.
Unbefugt geschossene Fotos auf öffentlichen Toiletten – mit sogenannten "Spy-Cams" etwa – sind gesetzlich verboten. Die Täter gehen aber oft straffrei aus, wenn sie überhaupt erwischt werden.  © 123rf/Milkos
Die Fotos werden mit sogenannten "Spy-Cams" gemacht. Betroffene bekommen meist gar nicht mit, dass sie fotografiert wurden.
Die Fotos werden mit sogenannten "Spy-Cams" gemacht. Betroffene bekommen meist gar nicht mit, dass sie fotografiert wurden.  © 123rf/seenad

Fälle haben sich in den letzten fünf Jahren fast verdoppelt!

Toiletten sind geschützte Bereiche. Das Gleiche gilt für öffentliche Duschen oder Saunen.
Toiletten sind geschützte Bereiche. Das Gleiche gilt für öffentliche Duschen oder Saunen.  © IMAGO/Andreas Haas

In Sachsen werden Straftaten nach Paragraf 184k statistisch seit 2021 in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, laut Landeskriminalamt insgesamt acht Fälle. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt liegen mit genau 4 714 Fällen viel höher.

Vor fünf Jahren waren es noch 2538. Meier sind die Regelungen zu lasch. Bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sie deshalb auf eine Überprüfung der Paragrafen gedrungen.

Klare Ansage: Die Aufnahmen haben häufig schwerwiegende Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit der Betroffenen. "Sie werden ungewollt sexualisiert und zum Sexualobjekt Dritter instrumentalisiert". Damit hatte Meier auf der Konferenz Erfolg.

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Der Beschluss zur Überprüfung fiel einstimmig. Aber der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Titelfoto: Petra Hornig

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