Dresdens Knackis haben wieder Gäste

Dresden - Diese Woche durften die Gefangenen der sächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA) nach einer Corona-bedingten Sperre erstmals wieder Besuch empfangen. Doch bei den Häftlingen der Dresdner JVA im Hammerweg ist virtueller Besuch offenbar beliebter.

Hereinspaziert, Häftlinge dürfen wieder Besuch empfangen: Die JVA Dresden hat eine Kapazität für 769 Männer im geschlossenen und 36 im offenen Vollzug.
Hereinspaziert, Häftlinge dürfen wieder Besuch empfangen: Die JVA Dresden hat eine Kapazität für 769 Männer im geschlossenen und 36 im offenen Vollzug.  © Ronald Bonss

Vom 23. März bis 17. Mai 2020 waren keine privaten Besuche in den JVAs erlaubt.

Nur Rechtsanwälte und Behördenvertreter durften die Gefangenen besuchen - allerdings nur in speziellen Trennscheibenräumen.

"Für den 18. Mai war der erste private Besuch angemeldet. Dieser wurde jedoch kurzfristig von der Besucherin abgesagt", sagt Regierungsoberrätin Katrin Soddu vom Führungsstab der JVA.

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Doch den Gefängnisinsassen wird auch erlaubt, via Skype mit ihren Angehörigen in Verbindung zu treten. Soddu: "Dieses Angebot wird gerade von Gefangenen mit Kindern und Gefangenen, deren Angehörige weiter entfernt wohnen, bevorzugt angenommen."

Besuche müssen angemeldet werden. Derzeit gehen täglich zwischen 20 und 30 Besuchsanträge ein.

Soddu: "In den ersten Tagen haben durchschnittlich jeweils zwölf Gefangene Besuch empfangen, darunter war auch ein Besuchstermin mit einem Kind."

Nach wochenlangem Verbot wurden die Besuchszeiten jetzt trotzdem nicht verlängert: Zwei von insgesamt 365 Bediensteten der JVA am Hammerweg, die die Besuche überwachen.
Nach wochenlangem Verbot wurden die Besuchszeiten jetzt trotzdem nicht verlängert: Zwei von insgesamt 365 Bediensteten der JVA am Hammerweg, die die Besuche überwachen.  © dpa/Matthias Hiekel

Alle Besuche finden derzeit ausschließlich in Räumen mit Trennscheibenvorrichtungen statt. Dabei müssen alle Besucher, die Gefangenen und die mit ihnen in Kontakt befindlichen Bediensteten zudem eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

Soddu: "Es darf maximal eine erwachsene Person mit maximal einem Kind in Begleitung zu Besuch kommen. Körperlicher Kontakt ist dabei nicht gestattet."

Titelfoto: Ronald Bonss

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