Grüne planen Info-Offensive gegen Hilberts Steuerpläne

Dresden - OB Dirk Hilbert (54, FDP) empfiehlt dem Stadtrat, auf der Sitzung am 11. Dezember das DVB-Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Im Falle eines positiven Bürgerentscheids will er die Gewerbesteuer anheben lassen. Die Grünen kritisieren das, wollen jetzt eine Informationsoffensive starten.

Laut Grünen-Stadtrat Torsten Hans (55) sei die Zulässigkeit des DVB-Bürgerbegehrens gegeben.
Laut Grünen-Stadtrat Torsten Hans (55) sei die Zulässigkeit des DVB-Bürgerbegehrens gegeben.  © Thomas Türpe

Der OB hatte seine Ablehnung mit einem zweiten Rechtsgutachten begründet. In diesem war der Deckungsvorschlag für die benötigten Kosten (falls DVB-Kürzungen zurückgenommen werden) als unzureichend eingeschätzt worden, auch weil der mögliche finanzielle Mehrbedarf zuletzt höher ausfiel als von den Initiatoren geplant.

Zuvor war das städtische Rechtsamt zu einer anderen Einschätzung gekommen, empfahl die Zulassung des Begehrens. Diese Auslegung stützt jetzt im Ergebnis auch ein juristisches Gutachten, das die grüne Stadtratsfraktion anfertigen ließ.

Der Kostendeckungsvorschlag des Begehrens genüge demnach den gesetzlichen Mindestanforderungen, da spätere Prognosen nicht maßgeblich seien.

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Grünen-Stadtrat Torsten Hans (55) betonte, dass der OB in der Sache - also den DVB-Kürzungen - anderer Meinung sein dürfe. Aber darum gehe es jetzt gar nicht, sondern um die Frage der Zulässigkeit des Begehrens - und diese sei gegeben.

Im Dezember soll der Stadtrat über das Bürgerbegehren "Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!" entscheiden.
Im Dezember soll der Stadtrat über das Bürgerbegehren "Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!" entscheiden.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Den OB-Plan, gegebenenfalls die Gewerbesteuer zu erhöhen, nannte er eine "Provokation", die vom OB herangezogene Mehrkosten-Rechnung "skurril".

Die Grünen kündigten an, ab sofort in allen Stadtteilen an Infoständen über rechtliche Hintergründe und Bedeutung des Begehrens aufklären zu wollen.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe / Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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