Nach Cannabis-Freigabe durch den Bund: Das empfiehlt der Dresdner Apotheker

Dresden - In Berlin beschlossen und verkündet: Ab 1. April werden Marihuana und Haschisch für Volljährige nach bestimmten Regeln ganz legal zu kaufen sein. Welche (Neben-)Wirkungen das für Dresden hat: Wir fragten, wie bei Präparaten empfohlen, einen Apotheker.

Apotheker Sven Lobeda (36), Filialleiter der Apotheke Haus am Postplatz, ist von der positiven medizinischen Wirkung von Marihuana überzeugt.
Apotheker Sven Lobeda (36), Filialleiter der Apotheke Haus am Postplatz, ist von der positiven medizinischen Wirkung von Marihuana überzeugt.  © Petra Hornig

Sven Lobeda (36), Filialleiter der Apotheke Haus am Postplatz, hat bereits Cannabis im Sortiment: Tropfen, Salben und zum Rauchen für den "Verdampfer", im Volksmund E-Zigarette.

Alles zu Preisen zwischen fünf bis 15 Euro und ausschließlich in Sachsen hergestellt. Allerdings: Die Stoffe reicht Lobeda bislang ausschließlich gegen ärztliches Rezept über die Theke.

Mit der Legalisierung wird das für den Apotheker einfacher. Vor allem die umständliche Dokumentation der Abgaben entfällt. Auch Käufer können sich den Gang zum Arzt sparen - zumindest beim Kauf von den gesetzlich erlaubten Mengen.

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Auch aus fachlicher Sicht ist Lobeda von der neuen Legalisierung überzeugt. Marihuana kann wissenschaftlich erwiesen die Lebensqualität um 70 Prozent steigern.

Tropfen, Salbe, Verdampfer: Zwischen fünf und 15 Euro kostet ein Gramm des in Sachsen angebauten Cannabis.
Tropfen, Salbe, Verdampfer: Zwischen fünf und 15 Euro kostet ein Gramm des in Sachsen angebauten Cannabis.  © Petra Hornig
Zunächst wird der Eigenanbau legalisiert. Später sollen auch sogenannte Coffeeshops mit Cannabis-Produkten im Angebot eröffnen können.
Zunächst wird der Eigenanbau legalisiert. Später sollen auch sogenannte Coffeeshops mit Cannabis-Produkten im Angebot eröffnen können.  © Christian Charisius/dpa

Kontrollierter Cannabis-Konsum kann hilfreich sein

Bisher wird der Stoff im Safe aufbewahrt und genau Buch darüber geführt.
Bisher wird der Stoff im Safe aufbewahrt und genau Buch darüber geführt.  © Petra Hornig

"Bei Schmerzpatienten, die seit Jahren keine adäquate Behandlung fanden, erweist sich kontrollierter Konsum eindeutig als hilfreich", so der Apotheker. Vor allem bei Einnahme in Tropfenform oder mit Verdampfer.

Aber auch für die legale Freigabe gelten Grenzen. Abgabe erst ab 18, niemand darf mehr als 25 Gramm mit sich herumtragen, zu Hause nicht mehr als 50 Gramm lagern.

Zur Eigenversorgung sind maximal drei Cannabis-Pflanzen erlaubt. Und beim Konsum im sogenannten öffentlichen Raum müssen hundert Meter Abstand zu Schulen und Sportstätten gewahrt werden.

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Mit dieser Regelung hat Lobeda allerdings ein Problem: "Was, wenn jemand Krämpfe hat und inhalieren muss, so wie jemand, der sein Insulin braucht?" Hier müsste der Gesetzgeber klarer zwischen Spaß-Konsumenten und Patienten, die darauf angewiesen sind, unterscheiden, fordert der Fachmann.

Apotheker hat selbst noch nie zu Cannabis gegriffen

Am Morgen ein Joint? Ab 1. April ist "kiffen" unter bestimmten Bedingungen legal.
Am Morgen ein Joint? Ab 1. April ist "kiffen" unter bestimmten Bedingungen legal.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Ob er selbst schon mal zu Cannabis gegriffen hat? "Niemals, das würde mich meine Apothekerzulassung kosten. Aber ab April sieht's anders aus ..."

Titelfoto: Petra Hornig

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