Rechtsextremismus bei Sachsens Polizei wird weniger öffentlich gemacht

Dresden - Das Innenministerium hat die bisherigen Halbjahresberichte zu Verdachtsfällen auf Rechtsextremismus innerhalb der sächsischen Polizei gelöscht. Offenbar hat das Thema keine Priorität mehr, vermutet Die Linke.

Die Koordinierungsstelle Rechtsextremismus registrierte 128 Verdachtsfälle bei der Polizei seit 2020.
Die Koordinierungsstelle Rechtsextremismus registrierte 128 Verdachtsfälle bei der Polizei seit 2020.  © picture alliance/dpa

Eine Großveranstaltung in Zwickau im Juli 2025: Auch ein Kollege der örtlichen Polizeidirektion ist da, privat und in Begleitung. Gegen diese wollen die eingesetzten Polizeibeamten vorgehen.

Sie vermuten einen Verstoß gegen Paragraf  86a des Strafgesetzbuches, also das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Doch der "private" Kollege widersetzt sich den Aufforderungen, greift die Beamten sogar tätlich an.

Solche rechtsextremistischen Verdachtsfälle landen bei der 2020 gegründeten KostEx, der Koordinierungsstelle Extremismusprävention. Das Innenministerium berichtete bisher halbjährlich über den Stand.

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Doch jetzt wurden die älteren Berichte auf der öffentlich zugänglichen Internetseite gelöscht. "Die Veröffentlichung war ein Anliegen der letzten Koalitionsregierung", teilte das Ministerium auf TAG24-Anfrage mit.

Linken-Politikerin Juliane Nagel kritisiert fehlende Transparenz

Juliane Nagel (47, Linke) kritisiert das Vorgehen des Innenministeriums.
Juliane Nagel (47, Linke) kritisiert das Vorgehen des Innenministeriums.  © DPA

Die Berichte würden zwar fortgeführt, Auskunft gebe es aber nur noch auf Anfrage. "Das ist das Gegenteil der Transparenz, die im offiziellen Leitbild der sächsischen Polizei versprochen wird", kritisiert Juliane Nagel (47, Linke).

Wie die Politikerin erfragt hat, wurden bei der KostEx 2025 insgesamt 15 neue Fälle dokumentiert. Damit sind es 128 seit 2020.

Den Vorfall vom Juli 2025 wertete die Staatsanwaltschaft Zwickau übrigens als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Darauf stehen drei Monate Haft, mindestens. Im April soll der Fall vor Gericht kommen.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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