Schilder-Zoff an der Hummelmühle: Ein Kommentar
Kreischa - Der Betreiber der Hummelmühle in Kreischa soll von Amts wegen die Beschilderung abnehmen. TAG24-Redakteur Eric Hofmann fragt nach dem Sinn dieser Anordnung.
Jedes Gesetz hat einen Grund: So verhindert das Verbot von Werbeschildern außerhalb geschlossener Ortschaften Ablenkung und wohl auch dass Wald- und Feldränder zu Plakatwüsten werden. Zudem ist klar, dass ein Gesetz, einmal erlassen, für alle gelten muss.
Und doch gibt es für jedes Vorschriftenwerk auch einen sogenannten Geist, in dem es erlassen wurde.
Ein Beispiel dafür ist das Grundgesetz: Die Ewigkeitsklausel verhindert, dass die Grundrechte abgeschafft werden können. Sie selbst gehört aber nicht zu den Grundrechten. Trotzdem kann sie nicht abgeschafft werden, weil das dem Geist der Verfassung widersprechen würde.
Weit weniger staatstragend verhält es sich mit den Regeln für die Beschilderung an der Hummelmühle: Als Unfallschwerpunkt ist die Gegend nicht bekannt.
Dass es sich hier um keine Ortschaft handelt, weiß auch nur der Experte. Denn tatsächlich vermitteln die Häuschen rund um das Objekt den Eindruck, man befinde sich in einer Siedlung.
Entsprechend mag rein formell das Verbot hier erforderlich sein - dem Sinn der Ordnung entspricht es jedoch nicht.
Tatsächlich gäbe es auch die Möglichkeit, Ausnahmen im Rahmen "nicht beabsichtigter Härte" zuzulassen. Vielleicht hätte das vor Gericht keinen Bestand, aber wenn weder Mühle noch Amt klagen würden, müsste dieses gar nicht erst entscheiden. So hätten alle gewonnen.
Vielleicht müsste man auch in regelmäßigen Abständen in Erinnerung rufen, dass Regeln und Gesetze für die Menschen da sind - und nicht die Menschen für die Gesetze.
Titelfoto: Montage: Petra Hornig/Eric Münch
