"Sonder-Sperrmülltag": Gefälschte Aushänge in der Neustadt sorgen für Verwirrung

Dresden - In den Straßen der Dresdner Neustadt kursieren derzeit gefälschte Hausaushänge, die einen Sonder-Sperrmülltag ankündigen.

Bei diesen Aushängen, die in Dresden-Neustadt zu finden sind, handelt es sich um Fälschungen.
Bei diesen Aushängen, die in Dresden-Neustadt zu finden sind, handelt es sich um Fälschungen.  © Landeshauptstadt Dresden

Laut den Aushängen findet die vermeintliche Aktion am Freitag (20. Juni) statt. Angekündigt ist eine Sammlung von Schrott und Elektro-Altgeräten sowie ein Sonder-Sperrmülltag.

Bei den Zetteln, die unter anderem im Namen der Landeshauptstadt Dresden verfasst sind, handelt es sich jedoch um Fälschungen, wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärte.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, den Aushängen keine Beachtung zu schenken und keine Abfälle am Freitag auf die Straße zu stellen.

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Das Herausstellen würde nicht nur zur Vermüllung des Stadtteils beitragen, sondern auch die am kommenden Wochenende stattfindenden Straßenfeste behindern.

So funktioniert die korrekte Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogeräten in Dresden

Die Sperrmüllregelung in Deutschland ist nicht bundesweit einheitlich geregelt und kann je nach Gemeinde variieren. (Symbolbild)
Die Sperrmüllregelung in Deutschland ist nicht bundesweit einheitlich geregelt und kann je nach Gemeinde variieren. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Jeder Dresdner Haushalt kann pro Halbjahr bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll oder große Elektro-Altgeräte kostenlos an einem der städtischen Wertstoffhöfe abgeben.

Kleine Elektrogeräte (bis 25 Zentimeter Größe) können ebenfalls kostenlos bei Händlern mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmeter zurückgegeben werden.

Wer eine Abholung wünscht, kann das entsprechende Formular online unter www.dresden.de/abfallformulare ausfüllen. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.

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Für den Transport fällt eine Gebühr von 29,37 Euro pro Gerät (bei Elektro-Altgeräten) an. Diese wird nicht bar bezahlt, sondern ist nach Zustellung eines Gebührenbescheids fällig.

Wer zusätzlich eine Abholung aus der Wohnung oder dem Keller benötigt, kann diesen Service separat beauftragen - die Kosten dafür werden individuell berechnet.

Titelfoto: Landeshauptstadt Dresden, Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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