Vegane Fleischerei in Dresden: Erst Riesenerfolg, jetzt Behördenärger

Dresden - "Achtung, Lebensmittelkontrolle!" hieß es vergangene Woche in der "Veganen Fleischerei": Prüfer der Lebensmittelüberwachung nahmen den neuen Laden in der Dresdner Neustadt genauer unter die Lupe. Dabei stellten sie Mängel bei Produktbezeichnungen fest.

Der Name "Hühnerfrikassee" wurde in "Frikasse" abgeändert - sowohl auf dem Schildchen als auch dem Behältnis.
Der Name "Hühnerfrikassee" wurde in "Frikasse" abgeändert - sowohl auf dem Schildchen als auch dem Behältnis.  © Norbert Neumann

"Bei der Kontrolle kam heraus, dass manche unserer verkauften Produkte umbenannt werden müssen", sagt Inhaber Stefan Meyer-Götz (40), der zwar von der Kennzeichnungspflicht weiß, sich jedoch nicht mit den speziellen Vorschriften beschäftigt hat. "Sie waren uns eher unbekannt."

Auf TAG24-Nachfrage erklärt Kerstin Normann (58), Amtsleiterin bei der Dresdner Veterinär- u. Lebensmittelüberwachung (VLÜA): "In der 'Veganen Fleischerei' wurde die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln überprüft." Zum konkreten Einzelfall dürfe man jedoch keine Angaben machen.

Im Zuge der Kontrollen seien laut Meyer-Götz zehn Produkte bemängelt worden.

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"Deren Namen haben wir noch in derselben Woche abgeändert." So wurde beispielsweise das vegane Hühnerfrikassee zum Frikassee, der Maroilles (französischer Rotschmierkäse) zum "Mario", die grobe Leberwurst zur "Groben", der Frischkäse zum "Frischkeeese" und das Heringshäckerle zum "Häckerle" umbenannt.

Stefan Meyer-Götz (40), Inhaber der "Veganen Fleischerei", musste mehrere Produkte auf Anweisung der Lebensmittel-Kontrolleure umbenennen - so auch den Heringsalat in "Eriksalat".
Stefan Meyer-Götz (40), Inhaber der "Veganen Fleischerei", musste mehrere Produkte auf Anweisung der Lebensmittel-Kontrolleure umbenennen - so auch den Heringsalat in "Eriksalat".  © Norbert Neumann
Müssen nun umdenken: Die Betreiber Andreas Henning (32, v.l.), Nils Steiger (27) und Stephan Meyer-Götz (40).
Müssen nun umdenken: Die Betreiber Andreas Henning (32, v.l.), Nils Steiger (27) und Stephan Meyer-Götz (40).  © Holm Helis
Laut Kerstin Normann (58), Amtsleiterin bei der Dresdner Lebensmittelüberwachung, wurde der Laden auf die Einhaltung der Lebensmittel-Regelungen überprüft.
Laut Kerstin Normann (58), Amtsleiterin bei der Dresdner Lebensmittelüberwachung, wurde der Laden auf die Einhaltung der Lebensmittel-Regelungen überprüft.  © Thomas Türpe
Im Burkersdorfer Weg 18 ist das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) stationiert.
Im Burkersdorfer Weg 18 ist das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) stationiert.  © Eric Münch

Was hingegen bleiben durfte: das vegane Schnitzelbrötchen und der Leberkäse. "Weil es sich dabei wohl nur um eine Zubereitungsart handelt", erklärt Mitinhaber Nils Steiger (27), der von einem "Wirrwarr an Gesetzen" spricht. Er bezweifelt, dass sie mehr Klarheit für die Kunden schaffen: "Die neuen Namen verwirren mehr, statt Orientierung zu bieten."

Kommentar zur Veganen Lust am "Fleisch"

Die "Fleischerei" erlebt eine enorme Nachfrage nach Fleischersatz-Produkten. So haben Verkäuferin Lea Müller Mc Bride (31, l.) und Kollege Nils Otto Steiger (27) alle Hände voll zu tun.
Die "Fleischerei" erlebt eine enorme Nachfrage nach Fleischersatz-Produkten. So haben Verkäuferin Lea Müller Mc Bride (31, l.) und Kollege Nils Otto Steiger (27) alle Hände voll zu tun.  © Petra Hornig

Mit ihrer "veganen Fleischerei" haben die Betreiber einen deutschlandweiten Medienrummel erzeugt. Lange Schlangen tummelten sich vor dem Laden in der Dresdner Neustadt. Der widersprüchliche Name hat dabei wohl erheblich geholfen.

Vegan und Fleisch - passt das zusammen? Wenn man nach der reinen Logik geht, dann Nein. Wenn man als Kunde in den Laden geht und nach Alternativen sucht, dann Ja.

Schließlich haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass der Bedarf am vegetarischen oder veganen Fleischersatz groß ist.

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Verständlich also, dass die Inhaber mit Salami, Hühnerfrikassee und Co. möglichst nah an bekannte Produkte herankommen wollen. Dabei darf der Verbraucherschutz jedoch nicht hintanstehen. Der Kunde muss auf den ersten Blick erkennen, um welches Produkt es sich handelt.

Bezeichnungen wie "veganes Hühnerfrikassee" oder "vegane Leberwurst" sind in dieser Hinsicht eindeutig und ausreichend. Hier sollten die gesetzlichen Regelungen entsprechend nachgebessert werden.

Ein grundsätzliches Verbieten von bestimmten tierischen Begrifflichkeiten ist weder zielführend noch nachvollziehbar.

Titelfoto: Bildmontage: Norbert Neumann (2)

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