Dresden - Dieses Gesetz soll als Behelfsbrücke dienen: Der Landtag beschloss am Mittwoch ein Landzahnarztgesetz. Sachsen legt analog des Landarztgesetzes die Vergabe von Studienplätzen in der Zahnmedizin neu auf.
Im Freistaat stehen derzeit an der Uni Leipzig 53 Plätze und an der TU Dresden 56 Plätze für das Studium der Zahnmedizin zur Verfügung.
Der Freistaat kann per Vorabquote (unabhängig von Abiturnoten) nun von den insgesamt 109 Plätzen neun Plätze an Studierende vergeben, die sich vertraglich verpflichten, zehn Jahre im unterversorgten ländlichen Raum als Zahnarzt oder Kieferorthopäde zu arbeiten.
Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages droht die Vollstreckung einer Vertragsstrafe von 250.000 Euro.
Das Gesetz, das CDU, BSW und SPD geschmiedet haben, soll Notstände lindern. 37 Prozent der Zahnärzte in Sachsen sind heute über 60 Jahre alt. Bis 2035 droht rund 700 Zahnarztpraxen die Schließung, weil deren Inhaber in Ruhestand gehen. Damit einher geht die Unterversorgung ganzer Landstriche.
"Dieses Gesetz ist nicht die eine Masterlösung für dieses Problem", musste deshalb auch Tom Unger (40, CDU) in der Debatte einräumen.
"Der vorliegende Entwurf ist etwas für den hohlen Zahn", kritisierte Susanne Schaper (47, Linke) scharf. Sie forderte etwa mehr Studienplätze für Zahnmedizin in Sachsen, um die Versorgungsstruktur wirksam zu verbessern. Bei der abschließenden Abstimmung ging das Gesetz durch - mit breiter Zustimmung und einigen Enthaltungen.