Mindestabstand zu Radfahrern: Für Autofahrer wird's jetzt in Dresden ernst!

Dresden - Seit Ende April gelten strenge Regeln beim Überholen von Radfahrern (TAG24 berichtete). Wer nicht mindestens anderthalb Meter Abstand innerorts einhält, muss 30 Euro Strafe zahlen. In Dresden wird die Einhaltung jetzt in einem Pilotprojekt konsequent überprüft.

Achtung, Kontrolle! An der Chemnitzer Straße stellten Beamte am gestrigen Montag 17 Abstandsverstöße fest.
Achtung, Kontrolle! An der Chemnitzer Straße stellten Beamte am gestrigen Montag 17 Abstandsverstöße fest.  © Ove Landgraf

Chemnitzer Straße, gegen 10.15 Uhr am gestrigen Montag: Versteckt hinter einem Baum filmt die Verkehrspolizeiinspektion Autos und Radfahrer stadteinwärts. Über 200 Meter weit entgeht der Kamera nichts.

"Wir haben die Breite des Autos als Richtwert. Ein Computerprogramm errechnet daraus den Abstand zwischen Radfahrer und Auto", sagt der Chef der Dresdner Verkehrspolizisten, Gerald Baier (43).

Zudem beobachtet ein weiterer Polizist die Straße. Jedes Auto, welches beim Überholen nicht deutlich über den Mittelstreifen kommt, hält den Abstand nicht ein. Kommt Gegenverkehr, kann überhaupt nicht überholt werden. 

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Der vorhandene Radschutzstreifen suggeriert einen falschen, weil zu engen Mindestabstand.

Stadt kontrolliert mehrmals wöchentlich die Abstände zwischen Autos und Fahrradfahrern

Per Videokamera filmte die Polizei den Verkehr.
Per Videokamera filmte die Polizei den Verkehr.  © dpa/Robert Michael/dpa-Zentralbild

Im Beteiligungsportal des Freistaates wurde die Plauener Stadtteil-Straße als besonders kritische Stelle angesehen. Daher startete dort auch die Kampagne. 

Zudem wird aber an zehn weiteren Stellen kontrolliert, unter anderem auf der Stauffenbergallee und dem Blauen Wunder.

Unabhängig vom aktuellen Pilotprojekt gab es 2020 bisher 40 Kontrollen, pro Woche folgen ab sofort mindestens zwei weitere mit dem Schwerpunkt "Abstand". 

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Das Pilotprojekt soll im Dezember ausgewertet werden, auch hinsichtlich der Rechtssicherheit vor Gericht. Bisher ist jedoch noch kein Autofahrer in Widerspruch gegangen.

Titelfoto: Ove Landgraf

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