Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Dresdner "Querdenken"-Demos am Samstag

Dresden - Die Stadt Dresden hat am gestrigen Donnerstag die für Samstag geplante "Querdenken"-Demonstration gegen Corona-Auflagen auf drei großen Plätzen im Zentrum untersagt.

In der Dresdner Innenstadt wird es laut Rathaus am Sonnabend keine große "Querdenken"-Demonstration geben, um die sich die Polizei kümmern muss (Archivbild).
In der Dresdner Innenstadt wird es laut Rathaus am Sonnabend keine große "Querdenken"-Demonstration geben, um die sich die Polizei kümmern muss (Archivbild).  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kundgebungen und damit einhergehende Anreisen aus Sachsen und angrenzenden Bundesländern würden dem "Schutzzweck aller Corona-Schutzverordnungen zuwiderlaufen", teilte die Stadt als Versammlungsbehörde mit.

Der Anmelder habe infektionsschutzrechtliche Bedenken nicht entkräften können.

"Die Versammlungsbehörde musste daraus schlussfolgern, dass der Veranstalter nicht in der Lage und nicht willens ist, seine Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden zu beeinflussen", hieß es.

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Am Sonntag war es zu einer Querdenker-Demo in Leipzig gekommen, die allerdings viel kleiner als erwartet ausfiel. Auch Gegenproteste gab es in der Stadt.

Update, 12. März, 17.45 Uhr: Verwaltungsgericht bestätigt Veranstaltungs-Verbot

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Freitagnachmittag das Verbot aller Versammlungen der "Querdenker"-Bewegung am 13. März sowie aller Ersatzveranstaltungen bestätigt.

Das vorgelegte Hygienekonzept sei "unzureichend und nicht durchführbar", urteilte die Stadt. Der Anmelder der Demos zog deshalb vor Gericht. Doch die Richter folgten der Ansicht der Stadtverwaltung.

"Es sei nicht zu erwarten, dass insbesondere von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen, sobald sie feststellen, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei oder überschritten werde", heißt es in einer Erklärung. Das Verbot gelte auch für die Ersatzveranstaltungen.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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