"Warnschuss" auf der Party: Bei diesem Prozess schoss sich die Anklage selbst ins Knie

Dresden - Weil er per Warnschuss auf seiner eigenen Party für Ruhe sorgen wollte, musste Steffen P. (41) vor den Amtsrichter. Der Jurist aber stellte das Verfahren gegen den Pistolero mit "Unterstützung" des LKA ein.

Handwerker Steffen P. (41) kämpfte mit seinem Anwalt Frank Hannig erfolgreich gegen die Anklage am Amtsgericht.
Handwerker Steffen P. (41) kämpfte mit seinem Anwalt Frank Hannig erfolgreich gegen die Anklage am Amtsgericht.  © Norbert Neumann

Der Reihe nach: Im Juni 2019 feierte Autoschrauber Steffen mit Freunden in seiner eigenen Werkstatt in Mickten. 

Ein Pärchen aber fing nächtens das Streiten an. Alle Beruhigungsversuche anderer Gäste schlugen fehl. 

Da griff Grundstückseigner und Gastgeber Steffen zu einer Schreckschusspistole. 

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Mit den Worten "Hier ist jetzt Ruhe!" ballerte er einmal in die Decke. Schlagartig war Ruhe, die Party vorbei. Die Polizei kam, kassierte die Knarre ein.

Angeklagt war Steffen nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Doch der Richter ließ ein Gutachten vom LKA erstellen. 

"Demnach darf er die Schreckschusswaffe besitzen und im eigenen befriedeten Anwesen auch benutzen", so der Richter, der damit die Anklage sozusagen crashte.

Strafe wegen Bedrohung?

Blieb die ebenfalls angeklagte Bedrohung. Demnach soll Steffen P. die Frau des streitenden Paares geschubst haben. Das wiederum konnten die Zeugen nicht bestätigen. Und so stellte der Richter das Verfahren ganz ein. 

Dafür zahlt Steffen P. 500 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung und will auch die Waffe nicht zurück. 

Titelfoto: Norbert Neumann

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