Wegen "Drecks-Suffkopf" und "kleiner Nazi": Kanzler Merz im Anzeige-Modus

Berlin - Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) hat in seiner Zeit als Unionsfraktionschef im Bundestag einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) ließ Internet-User mit Strafanzeigen wegen Beleidigung abwatschen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) ließ Internet-User mit Strafanzeigen wegen Beleidigung abwatschen.  © Kay Nietfeld/dpa

In zwei Fällen kam es danach zu Hausdurchsuchungen bei den mutmaßlichen Verfassern, wie die Zeitung unter Verweis auf ihr vorliegende Dokumente wie Anwaltsschreiben und Ermittlungsakten berichtete.

Demnach ging es um Beleidigungen in sozialen Medien wie "Arschloch", "Drecks-Suffkopf" und "kleiner Nazi".

Wegen der beiden letztgenannten Formulierungen folgten laut "Welt am Sonntag" Hausdurchsuchungen, im Fall von "Drecks-Suffkopf" erklärte ein Gericht diese aber für rechtswidrig.

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Das Abgeordnetenbüro von Merz habe die Vorgänge "weitgehend" bestätigt, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Nach dessen Angaben habe der heutige Bundeskanzler Schadenersatz und Geldstrafen "in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet". Dort liegt der Wahlkreis von Merz.

Bevor Robert Habeck (56, Grüne) seinen Sitz im Bundestag räumte, stellte auch er Strafanzeige gegen einen Internet-User, die später in einer Hausdurchsuchung mündete. (Archivfoto)
Bevor Robert Habeck (56, Grüne) seinen Sitz im Bundestag räumte, stellte auch er Strafanzeige gegen einen Internet-User, die später in einer Hausdurchsuchung mündete. (Archivfoto)  © Wolfgang Kumm/dpa

Auch Ex-Vize-Kanzler Robert Habeck stellte bereits Strafanzeige und löste damit eine Debatte aus

Vor etwa einem Jahr hatte eine Hausdurchsuchung nach einer Strafanzeige des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (56, Grüne) für öffentliche Debatten über Verhältnismäßigkeit gesorgt. Es ging um eine Beleidigung mit dem Wort "Schwachkopf".

Der Verfasser wurde später zu einer Geldstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen der Beleidigung, sondern wegen eines anderen Posts mit NS-Bezug.

Der Vorfall wurde insbesondere in rechten Kreisen aufgegriffen und zog den Vorwurf angeblicher Staatszensur nach sich.

Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa

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