Trockensex mit eigener Tochter: Vater kommt mit lachhafter Strafe davon

Dresden - War es sexueller Missbrauch oder missglückte Erziehung? Darüber stritt Familienvater Heiko B. (59) jüngst vor dem Amtsgericht Dresden. Er war angeklagt, weil er mit seiner Tochter Lisa (damals 8, Name geändert) einen Porno geschaut und Trockensex geübt haben soll.

Heiko B. (59) kam wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch vor Gericht.
Heiko B. (59) kam wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch vor Gericht.  © Peter Schulze

Die Staatsanwaltschaft berief sich auf mehrere Vorfälle im Jahr 2021, die alles andere als kindgerecht sind: Einmal soll Vater Heiko Arm in Arm mit seiner kleinen Tochter einen Pornofilm angesehen haben.

Andere Male habe er seinem Kind mit vollem Körpereinsatz gezeigt, wie Sex funktioniert - zwar voll bekleidet, aber mit eindeutigen Bewegungen. Nicht zuletzt habe er seiner Tochter am Geschlechtsteil herumgespielt.

Vor Gericht korrigierte Heiko B. erst einmal die Anklage: "Das war nicht 2021, sondern Ende 2019 oder Anfang 2020 gewesen". Demnach war Tochter Lisa zum Tatzeitpunkt gerade einmal sieben Jahre alt.

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Ihr Vater leugnete die Vorfälle vor Gericht oder redete sie klein: "Sie hat mich ständig gefragt, wie Geschlechtsverkehr funktioniert. Irgendwann habe ich ihr Aufklärungsmaterial für Kinder und Jugendliche gezeigt. Im Intimbereich habe ich sie höchstens zufällig berührt."

Mehrmals mit Papa "die Sache" geübt: Prozess eingestellt

Gemeinsam mit seiner damals sieben Jahre alten Tochter schaute der Vater Erotik-Filme an. Angeblich nur zu Aufklärungszwecken. (Symbolbild)
Gemeinsam mit seiner damals sieben Jahre alten Tochter schaute der Vater Erotik-Filme an. Angeblich nur zu Aufklärungszwecken. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/dpa

Nur schilderte Zeugin Lisa das Erlebte etwas anders. Ihrer Beschreibung zufolge sah sie keinesfalls ein harmloses Aufklärungsvideo.

Mehrmals hätten sie und ihr Vater jeweils rund 30 Minuten lang "die Sache" geübt. Zwar auf ihren Wunsch hin, doch der Vater machte bereitwillig mit.

Sein Glück: Nach alter Rechtslage, die bis Sommer 2021 galt, werden seine Taten juristisch nicht als Verbrechen, sondern nur als Vergehen eingestuft.

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Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, den Prozess gegen Geldauflage (1500 Euro an die Kinderarche Sachsen) einzustellen.

Trotzdem mahnte der Richter: "Das ist kein Freispruch. Es sind Dinge geschehen, die so einfach nicht gehen."

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, Marcus Brandt/dpa

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