Nach Frankfurter Gewaltnacht: Zehn Straftatvorwürfe im Mittelpunkt der Ermittlungen
Von Michael Bauer
Frankfurt am Main - Plünderungen, beschädigte Läden und Widerstand gegen Polizisten: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach den Frankfurter Ausschreitungen in viele Richtungen. Welche Herausforderung sehen die Ermittler?
Nach den schweren Ausschreitungen und Plünderungen in Frankfurt wird in einer ganzen Reihe von Straftatvorwürfen gegen Tatverdächtige ermittelt.
Dabei geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Landfriedensbruch und schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Einbruchdiebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Weitere Vorwürfe lauten auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung sowie Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
"Die besonderen Herausforderungen der Ermittlungen liegen in der Feststellung von konkreten Straftaten und insbesondere der Identifizierung bislang unbekannter Täter", sagte Oberstaatsanwalt Dominik Mies der Deutschen Presse-Agentur.
Was ist mit Verdächtigen unter 14 Jahren?
Unter den bislang bekannten Tatverdächtigen sind nach seinen Angaben auch einige Jugendliche unter 14 Jahren. "Sie bleiben aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes straffrei", erläuterte er. Bei Tätern im Alter von 14 bis 18 Jahren werde das Jugendstrafrecht angewendet.
Mögliche Sanktionen reichen laut Jugendgerichtsgesetz von einer Ermahnung bis hin zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei Tätern im Alter von 18 bis 21 Jahren werde im Einzelfall geprüft, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht Anwendung findet.
Titelfoto: Andreas Arnold/dpa
