Akute Einsturzgefahr: Nächstes Gebäude muss geräumt werden

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Von Martin Fischer

Hamburg - Nachdem wegen Einsturzgefahr eines Altbaus in Hamburg-Altona bereits zwei Wohnhäuser geräumt werden mussten, haben die Behörden nun für ein weiteres Gebäude eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.

Dieser Altbau in Hamburg-Altona ist massiv einsturzgefährdet.
Dieser Altbau in Hamburg-Altona ist massiv einsturzgefährdet.  © Bodo Marks/dpa

Betroffen sei das Gebäude in der Holstenstraße 191/193, sagte ein Sprecher des Bezirksamts der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das "Hamburger Abendblatt" darüber berichtet.

Vor zwei Wochen waren am Gebäude mit der Hausnummer 195/197 erhebliche Mängel festgestellt worden. Da bei einem Einsturz auch die Standfestigkeit des Nachbargebäudes mit der Hausnummer 199 gefährdet wäre, musste es ebenfalls geräumt werden.

Nun habe man festgestellt, dass sich die an dem einsturzgefährdeten Haus (195/197) bereits vor zwei Wochen festgestellten Risse verändert hätten, sagte der Sprecher. Anschließend habe ein Prüfstatiker das Gebäude untersucht.

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"Daraufhin ist aus Sicherheitsgründen entschieden worden, dass nun auch das nebenstehende Gebäude mit der Hausnummer 191/193 eine Nutzungsuntersagung erhält."

Bewohner beantragen Dringlichkeitsschein beim Bezirksamt

Die Bewohner der betroffenen Häuser mussten ihre Wohnungen verlassen.
Die Bewohner der betroffenen Häuser mussten ihre Wohnungen verlassen.  © Lenthe-Medien/Reimer

Den Angaben zufolge hat der Eigentümer des einsturzgefährdeten Hauses dem Bezirksamt mitgeteilt, das Gebäude abstützen zu wollen. "Außerdem geht aus den Informationen hervor, dass mit den entsprechenden Arbeiten in den kommenden Tagen begonnen werden soll", sagte der Sprecher.

Hinsichtlich der Bewohner der Häuser sei grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, im Schadensfall Ersatzwohnraum anzubieten oder entstehende Mehrkosten zu übernehmen. 

Einige Bewohner hätten inzwischen bei der Abteilung für Wohnungsnotfälle des Bezirksamts einen Dringlichkeitsschein beantragt. "Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung wurde bislang von keiner Person benötigt", sagte der Sprecher.

Titelfoto: Bodo Marks/dpa

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