Tödliche Polizeischüsse in Uniklinik Gießen: Staatsanwalt nennt neue Details

Von Oliver Pietschmann

Gießen - Bei den tödlichen Polizeischüssen im Universitätsklinikum Gießen ist der 33-jährige Patient von zwei Projektilen getroffen worden.

Polizisten hatten den mit einem Scheckkartenmesser bewaffneten 33-Jährigen am 2. Weihnachtsfeiertag in der Uniklinik Gießen erschossen. (Archivbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Dem Obduktionsergebnis zufolge sei er im Bein und im Bereich des Oberkörpers getroffen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit.

Der Mann habe sich in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung in Behandlung befunden.

Entgegen den ersten Angaben habe der Mann die Beamten nicht mit einer Schere, sondern mit einem sogenannten Scheckkartenmesser bedroht und angegriffen. Dieses sei im Klinikum sichergestellt worden.

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"Die zunächst in der Erstmeldung enthaltene Angabe hinsichtlich einer Schere als Tatmittel beruhte auf der Mitteilung einer Pflegekraft, die den Notruf abgesetzt hatte", heißt es in einer Mitteilung.

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Mit einem ähnlichen Messer hatte der 33-Jährige die Polizisten bedroht und angegriffen. (Symbolbild)  © Bild-Montage: Lino Mirgeler/dpa, 123rf/megastocker

Taser zeigte keine Wirkung, dann kam es zu den Schüssen

Den bisherigen Ermittlungen zufolge sollen die Beamten den 33-Jährigen mehrfach aufgefordert haben, das Messer wegzulegen. Ein eingesetzter Taser habe offenbar keine Wirkung gehabt, sodass es schließlich zum Einsatz der Schusswaffen kam.

Der 33-Jährige war am späten Nachmittag des 2. Weihnachtsfeiertages bei dem Einsatz in dem Krankenhaus in Mittelhessen durch Schüsse der Polizei getötet worden. Aus Neutralitätsgründen ermittelt das Landeskriminalamt.

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