Heute vor 38 Jahren: Warum mussten in Leipzig mehrere Säuglinge sterben?
Heute vor 38 Jahren, am 30. September 1988, wurde die Krankenschwester Simona K. vom Bezirksgericht Leipzig wegen mehrerer Tötungsdelikte an Säuglingen verurteilt. Der Fall gehörte zu den geheim gehaltenen Kriminalfällen der DDR – und begann Jahre zuvor auf einer Leipziger Neugeborenenstation.
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Die Todesfälle ereigneten sich zwischen 1985 und 1986 auf der Säuglingsstation in der städtischen Frauenklinik in Leipzig - vier Neugeborene starben kurz nach ihrer Geburt. Die Ärzte fanden zunächst keine Erklärung dafür und werteten die Vorfälle als medizinisches Versagen oder plötzlichen Kindstod.
Erst eine toxikologische Untersuchung brachte die entscheidende Spur: Digitoxin, ein Herzmedikament, befand sich im Blut der Kinder. Eine Überdosierung kann schwere Herzrhythmusstörungen verursachen und tödlich enden.
Die Ermittlungen übernahm eine Sonderkommission des Ministeriums für Staatssicherheit. Dabei fiel auf, dass die Krankenschwester Simona K. bei den betreffenden Todesfällen Dienst hatte und Zugang zu den Medikamenten besaß.
Schließlich erfolgte die Festnahme der damals 20-Jährigen. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurden ihr vier vollendete und ein versuchter Mord an Neugeborenen vorgeworfen.
Warum mussten die Babys sterben?
Simona K. galt im Kollegenkreis als unauffällige und pflichtbewusste Pflegekraft. Somit stellte sich umso mehr die Frage, warum eine junge Krankenschwester Säuglinge töten sollte?
Nach ihrer Festnahme und diversen Ermittlungen ergab sich ein komplexes Tatmotiv: Laut Aktenlage gab die Täterin an, infolge einer eigenen traumatischen Gewalterfahrung einen Hass auf Männer entwickelt zu haben.
Die Taten richteten sich demnach gezielt gegen die Neugeborenen, um insbesondere den Vätern Leid zuzufügen.
Ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Fall war für die DDR politisch heikel. Ein Verbrechen in einer staatlichen Klinik drohte das Vertrauen in das Gesundheitswesen zu beschädigen. Um das Bild einer sozialistischen Gesellschaft ohne Gewaltverbrechen aufrechtzuerhalten, wurden die Ermittlungen deshalb unter Verschluss gehalten.
Auch der spätere Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der DDR-Presse erschien keinerlei Berichterstattung über die Säuglingsmorde in der Leipziger Frauenklinik.
Nicht einmal die betroffenen Eltern sollen erfahren haben, wann verhandelt wurde bzw. mussten sie sich zu Stillschweigen verpflichten.
Am 30. September 1988 fiel das Urteil: Das Bezirksgericht Leipzig verurteilte Simona K. wegen mehrerer Tötungsdelikte zu lebenslanger Haft. 2009 wurde sie auf Bewährung entlassen, kurz darauf soll sie Suizid begangen haben.
Der Fall blieb in der DDR geheim. Erst nach der Wende wurde öffentlich bekannt, was sich Jahre zuvor auf der Leipziger Säuglingsstation ereignet hatte.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa
