Heute vor 39 Jahren: Die DDR schaffte die Todesstrafe ab - das Ende eines geheimen Kapitels

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Heute vor 39 Jahren, am 17. Juli 1987, verkündete die DDR die Abschaffung der Todesstrafe. Allerdings wurde bereits seit 1981 niemand mehr hingerichtet. Welche Gründe standen hinter der Entscheidung und welches kaum bekannte Detail kam erst nach der Wiedervereinigung ans Licht?

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Grabplatte von Werner Teske. An ihm wurde das letzte Todesurteil der DDR vollzogen..
Grabplatte von Werner Teske. An ihm wurde das letzte Todesurteil der DDR vollzogen..  © Exspectabo/CC BY-SA 3.0/Wikimedia Commons

Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sah die DDR die Todesstrafe für bestimmte Straftaten vor. Sie konnte unter anderem bei Mord und Sexualverbrechen sowie bei einzelnen Staatsdelikten wie Spionage oder Landesverrat verhängt werden.

Die Hinrichtungen fanden anfangs in Dresden und später in Leipzig statt. Vollstreckt wurden die Todesurteile mit einem Fallbeil sowie ab 1968 durch den sogenannten "unerwarteten Nahschuss" in den Hinterkopf.

Am 17. Juli 1987 verkündete der Staatsrat der DDR überraschend die Abschaffung der Todesstrafe. Für viele Menschen war das eine Nachricht mit doppelter Überraschung: Zum einen verschwand damit die höchste Strafe aus dem DDR-Recht, zum anderen wussten viele Bürger und Bürgerinnen gar nicht, dass sie bis dahin überhaupt noch existierte.

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Insgesamt wurden in der DDR mehr als 160 Todesurteile vollstreckt. Als trauriges Beispiel gelten beispielsweise die Waldheimer Prozesse mit allein 24 Hinrichtungen im November 1950.

Warum schaffte die DDR die Todesstrafe ab?

Historikerinnen und Geschichtsforscher sehen mehrere Gründe für den Schritt. Zum einen wollte die DDR ihr internationales Ansehen verbessern und orientierte sich stärker an den damals wachsenden Menschenrechtsstandards. Außerdem stand wenige Wochen später der erste offizielle Besuch von Staats- und Parteichef Erich Honecker in der Bundesrepublik bevor. Die Abschaffung wurde daher auch als außenpolitisches Signal verstanden.

Rechtlich erfolgte die Abschaffung in zwei Schritten: Am 17. Juli 1987 beschloss der Staatsrat das sofortige Ende der Todesstrafe. Im Dezember 1987 änderte die Volkskammer das Strafgesetzbuch entsprechend und setzte die Entscheidung dauerhaft im Gesetz um.

Praktisch spielte die Todesstrafe bereits in den letzten Jahren ihres Bestehens keine Rolle mehr - nach 1981 fanden keine Hinrichtungen mehr statt.

Übrigens: Die letzte Hinrichtung erfolgte am 26. Juni 1981 in Leipzig. Der ehemalige Stasi-Offizier Werner Teske war wegen Spionage und Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden und wurde durch einen Genickschuss hingerichtet. 1993 erklärte ein Gericht das Todesurteil gegen ihn für rechtswidrig. Grund war, dass das Verfahren nach rechtsstaatlichen Maßstäben als nicht angemessen galt.

Was kaum jemand wusste

Hinrichtungen waren in der DDR streng geheim. Angehörige erfuhren häufig weder den tatsächlichen Hinrichtungsort noch die Grabstätte der Verurteilten. Teilweise wurden sogar Sterbeurkunden mit falschen Todesursachen oder abweichenden Sterbeorten ausgestellt. Erst nach der Wiedervereinigung konnten viele dieser Schicksale durch geöffnete Archive rekonstruiert werden.

Mit der Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 endete eines der dunkelsten Kapitel der DDR-Justiz. In der Bundesrepublik war dies bereits 1949 erfolgt.

Titelfoto: Exspectabo/CC BY-SA 3.0/Wikimedia Commons

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