Abschleppen in NRW illegal? Autofahrer könnten ihr Geld zurückbekommen
Von Christoph Driessen
Köln - In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden.
Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, sondern kann vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster angefochten werden.
Zudem könnte das Land NRW die Rechtslage so abändern, dass auch die bisher erlassenen Bescheide wieder rechtmäßig wären.
In dem aktuellen Fall geht es um zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln wegen zweier Parkverstöße im Jahr 2024. Einmal war ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, in dem anderen Fall eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten vorgenommen werden sollten.
Auf Anordnung des Ordnungsamts wurden das Auto und die Vespa abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 200 und gut 300 Euro wurden den Haltern in Rechnung gestellt.
Dagegen klagten diese und bekamen Recht.
Formfehler der Landesregierung sorgt für rechtliches Chaos
Das Gericht verwies darauf, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung mehr gebe. Der Grund ist demnach ein Formfehler der Landesregierung.
Diese habe 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen - dies jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem eine ältere Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz NRW noch galt. Die Landesregierung hätte demnach erst warten müssen, bis der Landtag die ältere Kostenregelung gestrichen hatte.
Die beiden Kölner Kläger müssen dem Urteil zufolge ihr Geld zurückbekommen - allerdings ist unklar, ob sie es auf Dauer behalten dürfen, denn vermutlich wird in der Berufungsinstanz in Münster weiterverhandelt.
In der mündlichen Verhandlung wies der Vorsitzende Richter zudem darauf hin, dass die Landesregierung die Chance habe, den Fehler zu korrigieren. Auch frühere Kostenbescheide könnten dadurch dann noch rückwirkend eine Rechtsgrundlage bekommen - das heißt, man müsste dann als Fahrzeughalter doch noch zahlen.
Die Frage dürfte allerdings sein, was die Kommunen in den kommenden Wochen und Monaten tun, bis die Rechtslage wieder eindeutig geklärt ist: Erlassen sie nun noch neue Kostenbescheide oder verzichten sie erst einmal darauf?
Titelfoto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

